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AHO Aktuell - 12.05.2003

EU-Kommission ergreift Maßnahmen wegen Geflügelpest


Brüssel (aho) - Nach einem möglichen Ausbruch von Geflügelpest in Deutschland am
9. Mai hat die Kommission heute eine Entscheidung zur Verstärkung der von den
deutschen Behörden bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
angenommen.
Der Verdacht auf den Ausbruch von Geflügelpest in Schwalmtal (Nordrhein-Westfalen)
nahe an der niederländischen Grenze besteht seit dem 9. Mai. Die deutschen
Behörden trafen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission
unverzüglich die in Richtlinie 92/40/EG vorgesehenen Maßnahmen. Im Rahmen dieser
Maßnahmen wurde der Transport von lebendem Geflügel und Bruteiern in
Nordrhein-Westfalen gestoppt; diese Sperre beinhaltet auch ein Versendungsverbot
für lebendes Geflügel und Bruteier aus diesem Bundesland in andere Mitgliedstaaten
und in Drittländer.
Die heute angenommene Entscheidung der Kommission verstärkt diese Maßnahmen durch
deren Festlegung auf EU-Ebene. Sie sieht ein Versendungsverbot für lebendes
Geflügel, Bruteier und frische, unverarbeitete und nicht hitzebehandelte Gülle und
Einstreu aus der Geflügelhaltung aus Nordrhein-Westfalen in andere Bundesländer
bzw. Mitgliedstaaten und in Drittländer vor. Der Transport ist auch in
Nordrhein-Westfalen verboten. Angesichts der Besonderheit der Geflügelerzeugung
kann die zuständige deutsche Veterinärbehörde bestimmte Ausnahmen vom völligen
Verbot der Verbringung von Bruteiern, Eintagsküken, Junglegehennen und Geflügel,
das zur unverzüglichen Schlachtung bestimmt ist, in Nordrhein-Westfalen
genehmigen.
Um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern, sollten Biosicherheits- und
Hygienevorkehrungen, einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in
allen Phasen der Geflügel- und Eierproduktion verstärkt werden. Die deutschen
Behörden sollten ferner gewährleisten, dass weitere Vorsichtsmaßnahmen für
Personen getroffen werden, die unmittelbaren Kontakt mit betroffenem Geflügel
haben.

Die Maßnahmen der Entscheidung der Kommission gelten bis zum 16. Mai. Die Lage
wird auf der für den 15. Mai 2003 anberaumten Sitzung des Ständigen Ausschusses
für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit jedoch erneut geprüft. An der Sitzung
nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission teil. Die von der
Kommission angenommenen Sofortmaßnahmen können anschließend der Entwicklung der
Lage angepasst werden.
Die Kommission wird weiterhin eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um
die reibungslose Koordinierung innerhalb der EU zu gewährleisten.


 



 

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