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AHO Aktuell - 10.05.2003

Geflügelpestverdacht: zwei große Bestände getötet


Viersen (aho) - Zwei große Mastbetriebe in der Gemeinde Schwalmtal/Kreis Viersen
mit insgesamt 72.000 Tieren, ausnahmslos Masthähnchen, sind inzwischen wegen des
Geflügelpestverdachts mit CO2 getötet worden. Derzeit werden die Bestände
desinfiziert. Die Tötung wurde in der Nacht von Freitag, 9. Mai, zum Samstag, 10.
Mai, durchgeführt. Daran schloss sich die Tötung von Tieren in sechs
Geflügelhaltungen im Umkreis von 1000 Metern um den befallenen Hof an der Renneper
Straße in Schwalmtal an. 180 Tiere, neben Hühnern auch Gänse, mussten hier getötet
werden.

In einem Betrieb in der Stadt Tönisvorst wurden inzwischen vorsichtshalber 60
Tiere getötet, weil der Betrieb Geflügel aus dem Bestand des Betriebes in
Schwalmtal zugekauft hatte.

Das gleiche gilt für einen weiteren Betrieb in Willich-Anrath, bei dem am Samstag
in den Mittagsstunden eine Tötung von 2000 Legehennen veranlasst werden muss. Auch
dieser Betrieb hatte Geflügel aus dem Bestand des Amerner Betriebes zugekauft.

Die ersten Betriebe im Umkreis von 3000 Metern um den erstbefallenen Hof wurden in
die Maßnahme einbezogen. Es wurden Legehennen und Gänse, in einem Betrieb 2000
Stück, in einem weiteren 1100, in Viersen-Dülken am Samstag vorsorglich getötet.
Die Landesumweltministerin, Frau Bärbel Höhn, hatte bekanntlich nach Abstimmung
mit der EU in Brüssel die Entscheidung getroffen, dass der Bereich, in dem
Geflügelbestände zu töten sind, auf 3000 Meter auszudehnen sei.
Im Zehn-Kilometer-Sperrbezirk werden derzeit klinische Untersuchungen aller
Geflügelhalter mit Hilfe von zehn Tierärzten aus Nachbarkreisen vom Niederrhein,
aus dem Bergischen Land und aus Westfalen vorgenommen. Etwa 330 Geflügelhaltungen
werden zur Abklärung der Frage untersucht, ob ein seuchenverdächtiger Betrieb
bisher unerkannt geblieben ist.

Die Experten der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten aus Wusterhausen,
die derzeit dabei sind, Erhebungen über mögliche Einschleppungsursachen
anzustellen, führen ihre Arbeit fort, eine mögliche Ursache der Einschleppung und
mögliche weitere Verschleppungen der Krankheit sind bisher aber noch nicht erkannt
worden.

Das bereits vor Bekanntwerden des Geflügelpestverdachts eingerichtete
Bürgertelefon beim Kreis Viersen unter der Rufnummer 02162/39 22 22 steht für
Fragen der Bürger zur Verfügung.

Der Kreis Viersen hat am 10. Mai eine Tierseuchenverfügung erlassen, die am
Sonntag, 11. Mai 2003, in Kraft tritt. Mit der Tierseuchenverordnung wird ein
Sperrbezirk eingerichtet, in dem die gesamte Gemeinde Schwalmtal, ein Großteil der
Stadt Viersen und der Gemeinde Brüggen, fast die gesamte Gemeinde Niederkrüchten
und ein großer Teil der Stadt Nettetal eingeschlossen sind. Anschlusssperrbezirke
haben die Stadt Mönchengladbach und der Kreis Heinsberg gebildet.

Reitturniere müssen im Sperrbezirk für die nächsten drei Wochen abgesagt werden.

 



 

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