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AHO Aktuell - 09.05.2003

Geflügelpest: Keine Genehmigungen für Taubenflüge


Mainz (aho) - Aufgrund eines Verdachts auf Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
werden derzeit in Rheinland-Pfalz keine Vorflüge- und Preisflüge von Tauben
genehmigt. Flüge, die bereits für dieses Wochenende von den Kreisveterinärämtern
genehmigt wurden, sind nicht zulässig, teilt das Ministerium für Umwelt und
Forsten von Rheinland-Pfalz nach einer Besprechung auf Bund-Länder-Ebene mit.

Aufgrund der aktuellen Seuchengefahr werden Geflügelhalter dringend aufgerufen,
alle seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen einzuhalten: Geflügel mit Auslauf sollten
derzeit in den Stallungen eingesperrt werden. Zur Verhinderung der Zuwanderung von
Tauben unbekannter Herkunft wird Taubenzüchtern geraten, die Einflüge der Schläge
außer zu Freiflugzeiten geschlossen zu halten. Geflügelhalter sollten außerdem
Kontakte ihrer Tiere mit fremden Personen, insbesondere wenn diese ebenfalls
Umgang mit Geflügel haben, meiden. Vom Geflügelzukauf wird Geflügelzüchtern
derzeit abgeraten.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Geflügelhalter ihren eigenen
Geflügelbestand regelmäßig kontrollieren müssen. Bei Verlusten über zwei Prozent
innerhalb von 24 Stunden oder bei deutlichem Abfall der Legeleistung ist dieses
dem zuständigen Veterinäramt oder dem beamteten Tierarzt unverzüglich, also auch
am Wochenende, anzuzeigen.

Weiterhin sind Geflügelausstellungen und -märkte verboten. Nochmals merkt das
Ministerium an, dass Meldepflicht für Geflügelhaltung besteht, auch wenn es sich
um Hobby- und Kleinhaltungen handelt.


 



 

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