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AHO Aktuell - 09.05.2003

Geflügelpestverdacht im Kreis Viersen


Viersen (aho) - Auf einem Hof in Schwalmtal/Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen)
ist am 8. Mai 2003 ein ernster Verdacht auf Geflügelpest festgestellt worden.
Erste Untersuchungen des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Krefeld lassen
befürchten, dass der erste Fall von Geflügelpest nun auch in Deutschland
aufgetreten ist. Ein Schnelltest des Amtes bestätigte erste Befürchtungen. Ein
endgültiges Ergebnis, ob es sich tatsächlich um die Geflügelpest handelt, wird
erst nach sieben Tagen vorliegen. Der betroffene Mastbetrieb hat einen Bestand von
rund 32 000 Masthähnchen, der Bestand muss vollständig getötet werden. Die
Behörden haben erste Sperrmaßnahmen getroffen. Die Polizei sperrt die Straßen um
das Gehöft im Ein-Kilometer-Bereich weiträumig ab, die Feuerwehr hat eine
Desinfektionsschleuse am betroffenen Betrieb eingerichtet.

Im 1000-Meter-Bereich rund um das betroffene Gehöft müssen alle Geflügelbestände
getötet werden. Bekannt sind dem Veterinäramt des Kreises Viersen sieben,
allerdings wesentlich kleinere Geflügelhalter.

Die Kreisverwaltung Viersen wird eine Tierseuchenverordnung veröffentlichen, mit
der ein Verdachtssperrbezirk gebildet wird, der die gesamte Gemeinde Schwalmtal,
einen Großteil der Stadt Viersen, einen Großteil der Gemeinde Brüggen, fast die
Gemeinde Niederkrüchten und einen großen Teil der Stadt Nettetal umfassen wird.
Betroffen sind auch Teilbereiche der Stadt Mönchengladbach und des Kreises
Heinsberg.

Das Veterinäramt hat inzwischen verfügt, dass alles Geflügel aufgestallt werden
muss. Zugleich weisen die Veterinäre des Kreises darauf hin, das geeignete
Infektionsmaßnahmen und eine Schadnagerbekämpfung im Bereich des Sperrbezirks
durchzuführen sind.


 



 

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