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AHO Aktuell - 08.05.2003

Legehennenbetriebe sollen registriert werden


Berlin (aho) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/905) über die
Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen vorgelegt. Dieses
Legehennenbetriebsregistergesetz sieht im Interesse einer möglichst umfassenden
Verbraucherinformation die Registrierung aller Betriebe vor, die Legehennen zu
Erwerbszwecken halten, die im Betrieb erzeugten Eier im Anwendungsbereich der
entsprechenden EU-Verordnung vermarkten und damit der dort ab 1. Januar 2004
festgelegten Kennzeichnungspflicht unterliegen. Mit dem Gesetz soll darüber hinaus
die Verwendung der Kennnummer auch für bestimmte Zwecke außerhalb der
Vermarktungsnormen für Eier eröffnet werden. Außerdem enthält der Gesetzentwurf
für den Tierseuchenbereich eine Änderung der Viehverkehrsordnung,
wonach die Anzeige des Betriebs nach Paragraf 24b der Viehverkehrsordnung
entbehrlich ist, wenn der Betrieb nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz
angezeigt ist.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vertritt der Bundesrat die Ansicht, es
reiche aus, in diesem Gesetz Regelungen zur Registrierung der Legehennenbetriebe
zum Zwecke der Kennzeichnung der Eier der Klasse A mit einem Erzeugercode zu
erlassen.
Die in dem Gesetzentwurf weiter genannten Aufgaben wie beispielsweise
Tierseuchenbekämpfung und Agrarstatistik seien bereits in anderen Gesetzen
geregelt. Im Übrigen seien diese Aufgaben auch nicht von den für die Registrierung
der Legehennen zuständigen Behörden wahrzunehmen.
In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung darauf hin, dass die nach dem
Legehennenbetriebsregistergesetz erhobenen Daten nicht nur der registrierenden
Behörde zur Verfügung stehen sollen, sondern auch anderen Behörden, die diese
Daten benötigen.
Dies werde auch vom Bundesrat gewünscht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei
eine solche Übermittlung aber nur zulässig, wenn entweder die Daten auch zu den
Zwecken, für die die anderen Behörden die Daten benötigen, erhoben worden seien od
er eine zweckändernde Verwendung der Daten gesetzlich zugelassen sei, so die
Regierung weiter.




 



 

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