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AHO Aktuell - 05.05.2003

LK Heinsberg: Geflügelpest-Sperrbezirk wird aufgehoben


Heinsberg (aho) - Der nach dem im niederländischen Koningsbosch aufgetretenen Fall
von Geflügelpest festgelegte Sperrbezirk in Teilen des Kreises Heinsberg wird nach
Mitteilung der Kreisverwaltung am Mittwoch, dem 7. Mai, aufgehoben. Damit
entfallen alle in dem Drei- bzw. Zehn-Kilometer-Sperrbezirk festgelegten
Beschränkungen. Weiterhin gültig ist die u.a. für den gesamten Kreis Heinsberg
geltende Geflügelpest-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die nach jetzigem
Stand bis zum 9. Mai in Kraft bleibt.
In der Verordnung werden alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Hühner, Puten,
Perlhühner, Enten und Gänse in geschlossene Stallungen zu verbringen. Ausnahmen
gelten nur für Haltungen, die eine vogelsichere Abdeckung und Seitenbegrenzung
aufweisen, damit Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird.
Weiter bestimmt die Landesverordnung, dass bei Auftreten von mehr als zwei Prozent
Verlusten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand das Veterinäramt
einzuschalten ist. Zusätzlich ist jeder Halter von Hausgeflügel verpflichtet, den
Gesundheitszustand seiner Tiere täglich zu kontrollieren und das Ergebnis zu
protokollieren. Auch die Durchführung von Märkten, Schauen, Ausstellungen und
Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben bis zum 9. Mai verboten.
An dieser Stelle weist die Veterinärbehörde des Kreises Heinsberg darauf hin, dass
mit Datum vom 28. April 2003 auch die Bundesverordnung zum Schutz vor der
Verschleppung der Klassischen Geflügelpest geändert worden ist. Diese untersagt
unter anderem den Verkauf von Geflügel durch so genannte „fliegende Händler“.


 



 

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