Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 03.05.2003

Geänderte Geflügelpest-Verordnung in Kraft


Berlin (aho) - Seit dem 30.04.2003 gelten bundesweit die erweiterten Vorschriften
zum Schutz vor der Geflügelpest. Damit gelten jetzt nach einer Mitteilung des
Agrarministeriums folgende Regelungen:

1. Die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern, Puten, Enten und
Gänsen der zuständigen Behörde anzuzeigen, wird auf die Haltung von Fasanen,
Rebhühnern, Wachteln und Tauben ausgeweitet. Dies gilt auch für die Hobby-Haltung
dieser Geflügelarten.

2. Sofern in einem Bestand der genannten Geflügelarten erhöhte Verluste oder eine
Verringerung der Leistung auftreten, ist der Tierhalter verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde mitzuteilen und eine Untersuchung auf die Klassische
Geflügelpest durchführen zu lassen.

3. Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen
Veranstaltungen, auch von Brieftauben-Flugveranstaltungen, ist verboten. Ausnahmen
können von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

4. Geflügel und Bruteier dürfen nur transportiert werden, wenn der Bestand
innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich untersucht worden ist und
keine Hinweise auf Geflügelpest vorliegen. Der Transport ist der zuständigen
Behörde mindestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Die benutzten
Transportfahrzeuge sind unmittelbar vor und nach jedem Transport zu reinigen und
zu desinfizieren.

5. Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) haben ein Register zu führen, in das
sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers,
des Erwerbers sowie des Transportunternehmers einzutragen haben. Zudem ist der
Besuch betriebsfremder Personen einzutragen.

6. Das Inverkehrbringen von Geflügel ohne vorherige Bestellung durch "fliegende
Händler" wird verboten. (Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Behörde sind
möglich.)

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de