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AHO Aktuell - 02.05.2003

Schweinepest-Verordnung: ZDS kritisiert pauschale Verbringungsverbote


(ZDS/age) - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dem Bundesrat mit Datum vom
8. April 2003 einen Entwurf zur Novellierung der Schweinepest-Verordnung
vorgelegt, der einer Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/89/EG vom 23.10.2001 dient.
Dieser Änderungsentwurf soll am 5. Mai im Agrarausschuß des Bundesrates diskutiert
werden. Er unterscheidet sich erheblich von dem bereits Ende 2001 vorgelegten
Vorschlag zur Novellierung der nationalen Schweinepest-Verordnung, entspricht
jedoch im Wesentlichen einer 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes.
Nach Überzeugung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sind
allerdings bei den Bestimmungen zur Verbringung von Schweinen im "gefährdeten
Bezirk" offensichtlich Anpassungfehler aufgetreten, die dringend einer Korrektur
bedürfen. Generell sollen Schweine nicht mehr ohne behördliche Genehmigung aus
einem oder in einen Betrieb verbracht werden dürfen, der innerhalb eines
gefährdeten Bezirks liegt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Zucht- und
Nutzschweinen soll aufgegeben werden. Lediglich für Transporte zur Mast und zur
Schlachtung soll die zuständige Behörde eine Ausnahme von dem Verbringungsverbot
machen können. Das würde bedeuten, dass gesunde Zuchtschweine nicht mehr in ein
solches Gebiet verbracht werden dürften. Auf diese Weise ergäbe sich de facto für
unbestimmte Zeit ein Verbot der Remontierung des Sauenbestandes in einem
gefährdeten Bezirk, kritisiert der ZDS, der dadurch die Existenz der betroffenen
Zuchtbetriebe bedroht sieht. Die beabsichtigten Auflagen für die gefährdeten
Gebiete sind nach Einschätzung des ZDS zu einem erheblichen Teil weder fachlich
noch wirtschaftlich zu rechtfertigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
dass sich die Aufrechterhaltung gefährdeter Bezirke über Monate, wenn nicht über
Jahre erstrecken kann. Der Entwurf muß in diesem Abschnitt daher dringend
korrigiert werden.
Ausnahmen vom Verbringungsverbot aus einem gefährdeten Bezirk soll die Behörde dem
Entwurf zufolge dann zulassen können, wenn zuvor 30 Tage keine Schweine neu
aufgestallt worden sind. Der ZDS hält dies ebenfalls für zu weitgehend und
verlangt, dass die Einstallung von Schweinen aus gesunden Betrieben von außerhalb
des gefährdeten Bezirks sehr wohl möglich sein müsse. Schließlich gehe es zu weit,
sämtliche kranken und verendeten Tieren innerhalb eines gefährdeten Bezirks
serologisch oder virologisch auf Schweinepest untersuchen zu lassen. Hier reiche
es aus, diese Verpflichtung wie in der EU-Richtlinie auf solche Tiere zu
beschränken, die Symptome der klassischen Schweinepest aufweisen, betont der
Zentralverband.



 



 

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