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AHO Aktuell - 28.04.2003

Speiseresteverwertung nur noch bis 31.10.2006


(ZDS) - Die Verwendung von aufbereiteten Küchenabfällen als Futtermittel in der
Nutztierhaltung ist in Deutschland nur noch bis zum 31. Oktober 2006 möglich. Eine
entsprechende Entscheidung hat der Ständige EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette
und die Tiergesundheit am 16. April zur Ausgestaltung der ab 1. Mai dieses Jahres
geltenden EU-Verordnung für Schlachtnebenprodukte getroffen. Auch für Österreich
hat der EU-Ausschuss eine Ausnahme geschaffen. Dort dürfen Küchenabfälle noch bis
30. April 2004 in Futtermittel gelangen. Übergangslösungen im Hinblick auf die
Bestimmungen der neuen Verordnung wurden auch anderen EU-Mitgliedstaaten gewährt.

 



 

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