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AHO Aktuell - 26.04.2003

Geflügelpest: Unzureichende Regelungen behindern rasches Handeln


Berlin (aho) - Angesichts der bedrohlichen Ausweitung der Geflügelpest und
Infektion von Menschen in den Niederlanden und Belgien erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:

Seit mehr als 7 Wochen wütet die sog. Geflügelpest in den Niederlanden und ist
zwischenzeitlich auch in Belgien ausgebrochen. Annähernd 19 Mio. Tiere mussten
allein in den Niederlanden getötet werden, verbunden mit Kosten von mehr als 190
Mio. Euro. Dort haben sich mehr als 80 Menschen mit dem Virus infiziert, in einem
Fall mit tödlichem Ausgang. Die Seuche ist gefährlich nah an unseren Grenzen. Das
Deutschland bisher verschont geblieben ist, grenzt an ein Wunder. Eine Verordnung
gegen die Verschleppung der Seuche ist vom Bund als zuständigem Gesetzgeber erst
am 10.04. erlassen worden. Zu spät und nicht ausreichend. Denn bei Rückfragen
beklagen Behörden, Veterinäre und Humanmediziner Rechtslücken auf Bundesebene, die
eine wirksame Seuchenbekämpfung erschweren. Es fehlt z.B. die Möglichkeit, die
notwendigen Maßnahmen wie z.B. ein "stand still" über die Medien bekannt zu machen
und sofort in Kraft zu setzen. Bei uns müsste erst die Veröffentlichung in
Verkündungsblättern abgewartet werden, mit Zeitverlusten von mehreren Tagen. Im
Verdachtsfall sind keine verpflichtenden Maßnahmen vorgeschrieben. Jede Kommune
vor Ort muss für den Einzelfall selbst entscheiden. Es fehlt damit an einer
Grundlage für ein bundesweit einheitliches und damit rechtlich abgesichertes
Handeln. Dies gilt auch für Personen- und Kfz-Sperren.

Die Gefahr besteht nicht nur für mehr als 110 Mio. Tiere in Deutschland, sondern
auch für Menschen. So dürfen in den Niederlanden nur Personen tätig werden, die
Schutzkleidung tragen und das antivirale Mittel einnehmen. Es muss unbedingt
geklärt werden, ob diese Maßnahmen auch bei uns vor Ort im Seuchenfall ergriffen
werden. Zudem müssen Kontaktpersonen in den Niederlanden gegen Grippe geimpft
sein. Damit soll das Risiko der Entstehung eines neuartigen Virus aus einer
Kombination von menschlichen und aviären Grippeviren ausgeschlossen werden. In
Deutschland läuft die Zulassung des einzig verfügbaren Grippeimpfstoffes aber am
30. April aus.

 



 

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