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AHO Aktuell - 25.04.2003

Geflügelpest: RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz


Berlin (aho) - Das Risiko, sich mit dem Geflügelpestvirus durch erkranktes
Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr gering, sollte aufgrund der
Beobachtungen in den Niederlanden aber nach Meinung des Robert
Koch-Instituts ernst genommen werden. In den Niederlanden waren
nach neuesten Zahlen über 80 Menschen nach einer Infektion mit dem aus
erkranktem Geflügel stammenden Influenza-A-Virus (H7N7) an
Bindehautentzündungen oder in einzelnen Fällen grippeähnlichen Symptomen
erkrankt. Ein Tierarzt war an der Erkrankung gestorben. Das Robert
Koch-Institut hat nach Bekanntwerden des Todesfalles die
Gesundheitsbehörden in den grenznahen Bundesländern informiert und steht
in engem Kontakt mit den niederländischen Behörden. "Falls die
Geflügelpest auch in Deutschland aufträte, sollten Personen mit engem
Kontakt zu kranken Tieren geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen", sagt
Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts.

In erster Linie sollte bei gefährdeten Personen ein ungeschützter
Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermieden werden. Weitere
Maßnahmen betreffen eine prophylaktische antivirale Therapie mit
Neuraminidasehemmern für gefährdete Personen. Eine
Influenza-Schutzimpfung (mit dem aktuellen humanen Impfstoff) von nicht
geimpften Personen mit möglichem Kontakt zu erkrankten Tieren soll
Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren
und dem Erreger der Geflügelpest verhindern. Bei Doppelinfektionen
besteht das Risiko, dass sich neue Virusvarianten ausbilden und ein
neues, für Menschen gefährlicheres Virus entstehen könnte. Bei dem vom
Robert Koch-Institut zurzeit entwickelten Maßnahmenkatalog werden die
vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe in Kürze vorgelegten
Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
berücksichtigt.

Mittlerweile sind auch deutsche Betriebe aufgrund der Situation in den
Niederlanden von den dortigen Maßnahmen berührt, da die Höfe innerhalb
der besonderen Überwachungszonen von betroffenen niederländischen Höfen
liegen. In den deutschen Betrieben hat das Gesundheitsamt vor Ort bei
den Räumungen vorsorglich Schutzmaßnahmen angeordnet.

Zur Geflügelpest im Tierbestand arbeitet die Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere. Die Einschätzung möglicher Risiken für den
Verbraucher durch tierische Produkte nimmt das Bundesinstitut für
Risikobewertung vor. Hinweise auf ein derartiges Risiko gibt es derzeit
nicht. Mit beiden Einrichtungen arbeitet das Robert Koch-Institut eng
zusammen. Eine besondere Überwachung der Tierbestände wurde bereits am
10. April per Eilverordnung durch das Bundesverbraucherministerium
(BMVEL) angeordnet. Beim Nachweis eines Falles von Geflügelpest beim
Tier in Deutschland tritt nach Angaben des BMVEL ein
Bundesmaßnahmenkatalog in Kraft, der Einzelheiten der
Tierseuchenbekämpfung regelt.

Bei dem verstorbenen Tierarzt in den Niederlanden gibt es bislang keinen
Hinweis auf eine Weitergabe des Erregers, auch nicht bei den engen
Kontaktpersonen in der Familie, bei denen allerdings eine Prophylaxe mit
Neuraminidasehemmern durchgeführt wurde. Im Jahr 1997 und im Frühjahr
2003 waren in Hongkong mehrere Menschen an einem anderen
Vogelgrippe-Erreger (H5N1) erkrankt und einige Patienten an der
Infektion verstorben. Auch in diesen Fällen war es nicht zu einer
Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch gekommen.


 



 

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