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AHO Aktuell - 23.04.2003

Geflügelpest in Belgien und den Niederlanden: aktuelle Situation


Brüssel (aho) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit kam heute zusammen, um erneut über die Geflügelpest-Situation in
den Niederlanden und Belgien zu beraten. Es wurde beschlossen, die bereits
verhängten Beschränkungen zur Eindämmung und Tilgung der Seuche bis zum 12. Mai zu
verlängern. Die Ausschusssitzung umfasste auch einen Informationsaustausch zu den
Auswirkungen der Tierseuche auf die öffentliche Gesundheit.

Niederlande

Seit dem Ausbruch der Geflügelpest in den Niederlanden am 28. Februar wurde die
Tierseuche in 233 Betrieben nachgewiesen, und in 23 weiteren Fällen besteht ein
ernsthafter Verdacht. Insgesamt wurden ca. 18 Mio. Tiere in etwa 1000 Betrieben
getötet.
Der Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stimmte heute einem
Vorschlag der Europäischen Kommission zu, wonach die zur Eindämmung und Tilgung
der Seuche verhängten Beschränkungen bis zum 12. Mai verlängert werden. Lebendes
Geflügel, Bruteier sowie frische, unverarbeitete Gülle und Einstreu aus der
Geflügelhaltung dürfen nicht in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgeführt
werden. Außerdem gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Transportverbot für
lebendes Geflügel und Bruteier innerhalb der Niederlande. Die Niederlande müssen
zudem dafür sorgen, dass sämtliche Geflügelbestände in den Pufferzonen rund um die
infizierten Gebiete so schnell wie möglich getötet werden.
Neben diesen bereits laufenden Maßnahmen werden nun auch Tests bei Schweinen
durchgeführt, die in infizierten Betrieben gehalten werden. Sollten die
Testergebnisse positiv ausfallen, gelten auch für die Verbringung von Schweinen
Beschränkungen. Außerdem können die Niederlande beschließen, in Zoos gehaltene
gefährdete Vögel zu impfen.

Belgien

Am 15. April wurde festgestellt, dass die Tierseuche auch auf die belgische
Provinz Limburg übergegriffen hat. Bisher wurde die Geflügelpest in drei Fällen
nachgewiesen, zwei weitere Verdachtsfälle werden derzeit geprüft.
Die bereits am 16. April von der Kommission beschlossenen Maßnahmen, die an die
Maßnahmen in den Niederlanden angelehnt sind, wurden vom Ausschuss bis zum 12. Mai
verlängert. Darüber hinaus muss Belgien so schnell wie möglich für eine präventive
Räumung der Betriebe in der Überwachungszone sorgen, um eine Pufferzone zu
schaffen.
Ferner werden Tests bei Schweinen durchgeführt, die in infizierten Betrieben
gehalten werden, und Belgien kann beschließen, in Zoos gehaltene gefährdete Vögel
zu impfen.

Fragen der öffentlichen Gesundheit

Von Geflügel stammende Influenza-Viren zeigen nur selten eine Wirkung bei anderen
Tieren oder beim Menschen. In der Regel werden beim Menschen durch
Geflügelvirenstämme keine ernsthaften Krankheiten ausgelöst (Bindehautentzündung,
bestimmte respiratorische Symptome).
Die niederländischen und belgischen Behörden haben Tierärzten und anderen
Arbeitnehmern bzw. Landwirten, die unmittelbaren Kontakt mit betroffenem Geflügel
haben, sowie deren Familien nahe gelegt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieser
gefährdete Personenkreis sollte Schutzkleidung und Schutzbrillen verwenden, sich
gegen Grippe impfen lassen und sich prophylaktisch einer Behandlung mit
virustatischen Medikamenten unterziehen.
Insgesamt sind 83 Fälle (82 in den Niederlanden und einer in Belgien) von
Bindehautentzündung beim Menschen bekannt geworden, die auf die Geflügelpest
zurückzuführen sind. Ein niederländischer Tierarzt starb am 17. April an einer
grippeähnlichen Krankheit und doppelseitiger Lungenentzündung. Aufgrund der
Obduktion kamen die niederländischen Behörden zu dem Ergebnis, dass sein Tod in
direktem Zusammenhang mit dem Geflügelpest-Virus steht. Der Tierarzt hatte jedoch
offenbar keine virustatischen Medikamente eingenommen.
Dennoch stellt die Geflügelpest derzeit keine Gefahr für die öffentliche
Gesundheit dar. Außerdem muss sie klar von der Lungenkrankheit SARS (Severe Acute
Respiratory Syndrome) unterschieden werden, die durch ein anderes Virus
(wahrscheinlich ein Coronavirus) hervorgerufen wird.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die niederländischen und belgischen
Behörden aufgefordert, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um
Arbeitnehmer und andere gefährdete Personen vor Geflügelpest-Infektionen zu
schützen. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen das Tragen von
Schutzkleidung, -handschuhen und -brillen, Impfungen sowie eine virustatische
Prophylaxe.

 



 

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