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AHO Aktuell - 17.04.2003

Geflügelpestgefahr: Brieftauben dürfen nicht fliegen


Hannover (aho) - Um der Einschleppung der Geflügelpest entgegen zu wirken, hat das
Niedersächsische Landwirtschaftsministerium in Hannover heute per Erlass alle
niedersächsischen Landkreise angewiesen, bis auf weiteres keine
Brieftaubenflugveranstaltungen zu genehmigen. Für die an die Niederlande
angrenzenden Landkreise gilt dieses Verbot generell. In den anderen Landkreisen
sind die Flüge zu verbieten, deren geplante Flugrouten in Verbindung mit den
Niederlanden, mit Belgien oder mit den aufgrund der Geflügelpest im Nachbarland
gemaßregelten Landkreisen bzw. Städten in Nordrhein-Westfalen (Kleve, Viersen,
Heinsberg, Aachen, Mönchengladbach) stehen.

 



 

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