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AHO Aktuell - 17.04.2003

Geflügelpest: Weitere Tötungen +++ Reiseverbot für alle Vögel


Berlin / Bonn (aho) – Staatssekretär Müller vom Agrarministerium in Berlin teilte
heute mit, dass die Niederländischen Behörden gestern beschlossen haben, im
Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen zwischen den Ortschaften Venlo und Roermund
sämtliches Geflügel vorsorglich zu töten. "Hiermit kommen die Niederlande unserer
Bitte nach, die Gefahr durch Kontakte mit infizierten Tieren weitgehend zu
minimieren.", so Müller. Diese Bitte war am Montag in der Sitzung des Nationalen
Krisenstabs "Tierseuchen" formuliert worden.
"Wegen der großen Sorge vor der Geflügelpest appellieren wir an alle
Geflügelhalter - auch an die Hobbygeflügelhalter - sich strikt an die geltende
Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest vom
13. April zu halten" betonte der Staatssekretär heute in Berlin. Dazu gehört die
strenge und sorgfältige Einhaltung aller seuchenhygienschen Maßnahmen, u.a. das
Wechseln der Kleidung nach Kontakt mit dem Geflügel. Die Geflügelpest kann durch
Menschen von einem Hof auf den anderen übertragen werden. Deshalb ist jeder
einzelne Halter zu großer Sorgfalt verpflichtet. Fremden Personen sollte der
Zutritt verweigert werden.

Seit Inkrafttreten der Eilverordnung am Sonntag müssen alle Geflügelhalter (auch
Hobbyhalter) ein Register führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit
Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des
Transportunternehmers einzutragen haben. Müller empfahl insbesondere auch den
Hobbygeflügelhaltern, nur Geflügel von Händlern zu kaufen, die nachweisen können,
dass die Tiere 24 Stunden vorher tierärztlich untersucht worden sind. Ein
vermeintlich gutes Geschäft könne ansonsten schnell zu einer Bedrohung für den
Bestand werden.

Angesichts des bevorstehenden Osterreiseverkehrs hat Staatssekretär Müller auf die
äußerst strengen Regelungen, die die belgische Regierung heute nach einem ersten
Verdachtsfall erlassen hat, hingewiesen. Demnach gilt ein absolutes
Transportverbot für alle Vögel und alle Geflügelarten in Belgien. Wer seinen
Osterurlaub in Belgien verbringen will, muss dies ohne seinen Wellensittich,
Kanarienvogel oder Papagei tun. Er darf auch keine Vögel aus Belgien mitbringen.
Müller wies darauf hin, dass die behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Geflügelpest in Belgien und den Niederlanden auch von Besuchern aus Deutschland
beachtet werden müssen. "Die Situation ist äußerst prekär und jeder ist
aufgefordert, durch sein Verhalten dazu beizutragen, die Seuche fernzuhalten!", so
Müller heute.

 



 

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