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AHO Aktuell - 16.04.2003

Geflügelpest - Sperrbezirk im Kreis Viersen


Viersen (aho) - Nachdem in einem Legehennenbetrieb mit 300.000 Legehennen in
Roermond/NL, Ortsteil Neer, der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest
festgestellt wurde, hat der Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) einen
Anschluss-Sperrbezirk eingerichtet.

Die in der Tierseuchen-Verordnung des Kreises angeordneten Schutzmaßnahmen gelten
für alle Geflügelhaltungen und auch Taubenhaltungen in Teilen der Gemeinden
Brüggen und Niederkrüchten. Insgesamt 18 Geflügelhaltungen sind zurzeit im
Sperrbezirk betroffen.

Die Details über den Verlauf der Sperrbezirksgrenze und der angeordneten Maßnahmen
sind dem Anzeigenteil vom 16. April 2003 in der Rheinischen Post und der
Westdeutschen Zeitung zu entnehmen.

U.a. wurde angeordnet, dass nicht nur Geflügel, sondern auch Tauben so
aufzustallen sind, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildgeflügel haben. Lebendes
und geschlachtetes Geflügel sowie Teile davon und Konsumeier - ausgenommen
gekochte Eier - dürfen nicht aus den Beständen verbracht werden. Auch andere Tiere
dürfen aus Beständen mit Geflügelhaltung nur mit Genehmigung des Veterinäramtes
verbracht werden. Außerdem wurden Desinfektionsmaßnahmen, Schadnagerbekämpfungen
und Beschränkungen des Personenverkehrs in Geflügelhaltungen angeordnet.


 



 

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