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AHO Aktuell - 15.04.2003

Krisenstab >>Tierseuchenbekämpfung<< berät Geflügelpestlage


Berlin (aho) - "Wir sind nach wie vor in großer Sorge, dass sich die Geflügelpest
auch nach Deutschland ausbreitet. Bund, Länder und Wirtschaft werden auch
weiterhin eng zusammenarbeiten, um das zu verhindern", so der Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, nach der gestrigen Sitzung des
Zentralen Krisenstabes "Tierseuchenbekämpfung" in Bonn. Der Krisenstab - bestehend
aus den Amtschefs der zuständigen Länderministerien und Vertretern der
Landwirtschaft - war aufgrund des sich ausbreitenden Geflügelpestgeschehens in den
Niederlanden zusammengekommen. Er erörterte die aktuelle Geflügelpestsituation in
den Niederlanden sowie die durch die EU, die Niederlande, den Bund und die Länder
getroffenen Maßnahmen. Gegenstand der Beratungen waren außerdem das aktuelle
Risiko für Deutschland und die im Falle eines Ausbruches zu treffenden Maßnahmen.

Folgendes wurde vereinbart:

1. Die von den Niederlanden einzuhaltenden Schutzregelungen (z.B.
Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Bruteier, Gülle) sind auch in
Deutschland konsequent zu überwachen.

2. Personenkontakte gelten als ein Haupteinschleppungsfaktor der Geflügelpest in
geflügelhaltende Betriebe. Es ist zu verhindern, dass Personen, die Zugang zu
betroffenen Betrieben in den Niederlanden hatten, in Kontakt mit deutschen
Betrieben kommen.

3. Bereits zurückliegende Personenkontakte insbesondere zu Ausbruchsbetrieben in
den Niederlanden, müssen Anlass zu vermehrter Überwachung der besuchten Betriebe
in Deutschland sein.

4. Die Geflügelwirtschaft prüft freiwillige Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und
ruft die Geflügelhalter zu großer Wachsamkeit und strikter Einhaltung von
Hygienemaßnahmen auf.

5. Die Bestandsüberwachungen sind wie in der Eilverordnung
vorgeschrieben, konsequent durchzuführen, um Krankheitsausbrüche rechtzeitig
festzustellen.

Neben der am 13. April in Kraft getretenen Eilverordnung des
Bundesverbraucherministeriums zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest
bestehen Verordnungen der Länder Niedersachen und Nordrhein-Westfalen, die eine
gemeinsame Grenze mit den Niederlanden haben und deshalb besonders gefährdet sind.
Bund, Länder und Geflügelwirtschaft haben alle erforderlichen Vorkehrungen
besprochen, um im Falle eines Ausbruches in Deutschland sofort die notwendigen
Maßnahmen ergreifen zu können. Dies betrifft insbesondere auch das
tierschutzgerechte Töten von Geflügel und dessen unschädliche Beseitigung.

 



 

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