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AHO Aktuell - 14.04.2003

Stadt Mannheim: Geflügelmärkte und -ausstellungen ab sofort verboten


Mannheim (aho) - Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg hat am Freitag, 11. April, mitgeteilt, dass in Baden-Württemberg
entsprechend einer bundesweiten Eilverordnung vorbeugende Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz vor einer Verschleppung der Geflügelpest getroffen werden. Neben den
Hühner- und Putenhaltungen müssen jetzt auch alle Enten- oder Gänsehaltungen dem
zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die Tierbesitzer, auch Hobbytierhalter
von Geflügel, sind außerdem verpflichtet, alle Erkrankungserscheinungen, die auf
Geflügelpest hindeuten, unverzüglich dem jeweiligen Veterinäramt mitzuteilen.

In Baden-Württemberg sind wie in anderen Bundesländern ab sofort sämtliche
Geflügelausstellungen, Geflügelschauen Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen
verboten. Bevor Geflügel seinen Herkunftsbestand verlassen darf, muss es
tierärztlich untersucht und für seuchenfrei befunden werden. Bei einer weiteren
Ausbreitung der Seuche sei eine Untersagung der Freilandhaltung
beabsichtigt.

Trotz enormer Anstrengungen der niederländischen Behörden hat sich das
Geflügelpestgeschehen in den Niederlanden weiter ausgebreitet. Die Geflügelpest
ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit beim Geflügel. Ein Großteil der
befallenen Tiere stirbt innerhalb von fünf Tagen. Für Menschen gilt sie als
ungefährlich.

Die niederländischen Behörden beabsichtigen, alle Geflügelbestände im Umkreis von
drei Kilometern um den Seuchenherd vorbeugend zu töten, um die Ausbreitung der
Seuche zu stoppen. Wegen der Nähe des jüngsten Verdachtsbestandes zur deutschen
Grenze umfasst der drei Kilometerradius auch angrenzendes deutsches Gebiet.



 



 

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