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AHO Aktuell - 11.04.2003

Saarland: Wegen Geflügelpest möglichst auf Freilandhaltung verzichten


Saarbrücken (aho) – Da sich die Geflügelpestsituation in den Niederlanden nicht
entspannt hat, apelliert Staatssekretär Josef Hecken vom saarländischen
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales an die gewerblichen
Geflügelbesitzer und Hobbyhühnerhalter, auf die Freilandhaltung zu
verzichten: "Wir alle müssen uns weiter gemeinsam darum bemühen, ein Übergreifen
der Geflügelpest auf unser Land zu verhindern. Nachdem wir zunächst dachten, die
Gefahr überstanden zu haben, dürfen wir nach Auftreten des erneuten
Verdachtsfalles in den Niederlanden in unserem Bemühen nicht nachlassen, ein
Einschleppen der Geflügelpest ins Saarland zu verhindern. Wegen der leichten
Übertragbarkeit der Seuche besteht das Risiko weiter. Deshalb gilt es, vorsichtig
und wachsam zu sein.

Am 13. April 2003 tritt eine Eilverordnung des Bundes zum Schutz vor der
Verschleppung der Klassischen Geflügelpest in Kraft.

Sie sieht unter anderem vor, dass

- die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und
Veranstaltungen ähnlicher Art verboten ist und
- Geflügel nur unter strengen Auflagen verbracht werden dürfen.

Um jegliches Risiko auszuschließen, bitte ich die gewerblichen Hühnerbetriebe und
die Hobbyhühnerhalter auch die über die Eilverordnung hinausgehenden seitens
unseres Ministeriums bereits am 07.03.2003 empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen
beizubehalten, damit das Virus nicht ins Land kommt und dadurch großer Schaden
entsteht. Vor allem sollte bis auf weiteres keine Freilandhaltung von Geflügel
erfolgen. Denn im Falle einer Infektion muss der gesamte Bestand getötet werden,
was dem wirtschaftlichen Ruin für die meisten Gewerbebetriebe gleichkommt. Ich bin
weiterhin zuversichtlich, dass mit Unterstützung aller Beteiligten durch die
vorgeschlagenen Maßnahmen der Ausbruch der Klassischen Geflügelpest im Saarland
vermieden werden kann."





 



 

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