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AHO Aktuell - 11.04.2003

Baden-Württemberg: Vorsichtsmaßnahmen wegen Geflügelpest


Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag
mitteilt, werden in Baden-Württemberg entsprechend einer bundesweiten
Eilverordnung vorbeugende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor einer Verschleppung
der Geflügelpest getroffen. Neben den Hühner- und Putenhaltungen müssen jetzt auch
alle Enten- oder Gänsehaltungen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die
Tierbesitzer, auch Hobbytierhalter von Geflügel, sind außerdem verpflichtet, alle
Erkrankungserscheinungen, die auf Geflügelpest hindeuten, unverzüglich dem
jeweiligen Veterinäramt mitzuteilen.

In Baden-Württemberg sind wie in anderen Bundesländern ab Sonntag sämtliche
Geflügelausstellungen, Geflügelschauen Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen
verboten. Bevor Geflügel seinen Herkunftsbestand verlassen darf, muss es
tierärztlich untersucht und für seuchenfrei befunden werden. Bei einer weiteren
Ausbreitung der Seuche sei eine Untersagung der Freilandhaltung
beabsichtigt.

Trotz enormer Anstrengungen der niederländischen Behörden hat sich das
Geflügelpestgeschehen in den Niederlanden weiter ausgebreitet. Die Geflügelpest
ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit beim Geflügel. Ein Großteil der
befallenen Tiere stirbt innerhalb von fünf Tagen. Für Menschen gilt sie als
ungefährlich.

Die niederländischen Behörden beabsichtigen, alle Geflügelbestände im Umkreis von
drei Kilometern um den Seuchenherd vorbeugend zu töten, um die Ausbreitung der
Seuche zu stoppen. Wegen der Nähe des jüngsten Verdachtsbestandes zur deutschen
Grenze umfasst der drei Kilometerradius auch angrenzendes deutsches Gebiet.

 



 

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