Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 11.04.2003

Neue Tötungsmethode für Taschenkrebse


Berlin (aho) - Der Bundesrat hat der Bundesregierung den Entwurf einer
Rechtsverordnung zugeleitet, mit der die zulässige Methode zur Tötung von
Krustentieren um eine praxis- und tierschutzgerechte Tötungsmethode für
Taschenkrebse ergänzt werden soll. Danach dürfen Taschenkrebse wie bisher in stark
kochendem Wasser oder heißem Dampf getötet werden. Zusätzlich gilt demnächst
jedoch auch die zeitnahe, mechanische Zerstörung beider Hauptnervenzentren der
Taschenkrebse als tierschutzgerechte Tötungsmethode. Zu diesem Ergebnis war ein
Gutachten der biologischen Anstalt Helgoland gelangt.

Eine Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung ist erforderlich, um neue
Abnehmerkreise für Taschenkrebse bedienen zu können. Taschenkrebse werden in der
Praxis selten lebend vermarktet. Vielmehr werden Scheren und Krebskörper getrennt
verwendet. Die Scheren werden in der Gastronomie, die Krebskörper vorwiegend in
der Fischerei verwendet. Eine Tötung durch kochendes Wasser ist in beiden Fällen
nicht möglich, da eine Vermarktung nur in rohem Zustand vorgenommen werden kann.

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren im
Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung -
TierSchlV)
Drucksache 163/03 (Beschluss)



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de