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AHO Aktuell - 10.04.2003

Geflügelpest: Tauben vom >>Freilandverbot<< nicht betroffen


Düsseldorf (aho) – Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium in
Düsseldorf teilt mit, dass das Reisen von Brieftauben durch die jetzt erlassene
"Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ nicht verboten
wird. Die Brieftaubenhalter werden aber dringend gebeten Flüge, wenn überhaupt,
nur äußerst eingeschränkt durchzuführen. Als Auflassorte sollten die westlichen
Nachbarländer wie Holland, Belgien usw. vermieden werden.

 



 

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