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AHO Aktuell - 10.04.2003

Geflügelpest: Kreis Borken weist auf neue Schutzverordnung hin


Kreis Borken (aho) - Da sich die Geflügelpest in den Niederlanden immer weiter
ausbreitet, hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt eine Schutzverordnung erlassen, um
einer Verschleppung der Seuche entgegen zu wirken. Wie der Kreis Borken als
zuständige Veterinärbehörde mitteilt, gilt Folgendes:

Alle Halter von Enten und Gänsen im Landkreis Borken müssen unverzüglich während
der Dienstzeit (freitags 8 bis 16.00 Uhr und montags von 8 bis 18.00 Uhr) dem
Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken ihren Bestand anzeigen.

Hühner- und Putenhalter, die ihre Haltung dem Kreis Borken bisher nicht angezeigt
haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Die Anzeige hat unter der Angabe des Namens des Tierhalters, seiner Anschrift und
der Anzahl der im Jahr durchschnittlich von ihm gehaltenen Tiere, ihrer
Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen.

Die Meldung kann telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02861/82-1015, per Fax unter
02861/82-1025 oder als E-Mail unter b.hendricks@kreis-borken.de erfolgen.
Anmeldevordrucke sind hier als PDF-Dokument hinterlegt.

Wer Hausgeflügel (Hühner - einschl. Perl- und Truthühner, Gänse, Enten und Tauben)
hält, muss den Gesundheitszustand täglich kontrollieren und das Ergebnis der
Gesundheitskontrolle dokumentieren. Treten in einem Bestand innerhalb von 24
Stunden erhöhte Verluste auf oder werden Anzeichen festgestellt, die auf
Geflügelpest hindeuten, muss der Geflügelhalter dies unverzüglich dem Fachbereich
Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken melden. Insbesondere ist zu achten auf

1) die Wasser- und Futteraufnahme der Tiere,
2) Erscheinungen, die auf eine Erkrankung der Atemwege hinweisen,
3) Durchfallerscheinungen.

Bis auf weiteres ist die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen,
Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit überregionalem
Publikumsverkehr verboten.

Ungeachtet der Schutzverordnung wird auf folgende Bestimmung hingewiesen:

Die Einfuhr oder das Verbringen von Geflügel aus EU-Mitgliedstaaten in den Kreis
Borken muss ab sofort mindestens 24 Stunden vor dem voraussichtlichen Eintreffen
dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel mitgeteilt werden.

Gleichzeitig wird auf die Meldepflicht für Geflügelhalter bei der Tierseuchenkasse
hingewiesen.

In den Niederlanden wurden inzwischen fast 200 Ausbrüche der Geflügelpest amtlich
festgestellt. Rund 11 Millionen Stück Geflügel mussten getötet werden.

Die klassische Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Hühnern
und anderen Geflügelarten, zum Beispiel Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Tauben,
Wildvögeln. Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt,
aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten
kann. Die Seuche kann aber auch durch indirekten Kontakt über Personen,
Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu übertragen
werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem
Kot ausgeschieden.

Die meisten, wenn nicht alle Vogelarten, sind empfänglich für die Infektion. Bei
Wildvögeln treten jedoch nur selten Erkrankungen auf. Auch die Hausgeflügelarten
erkranken nicht gleich schwer. Hochempfänglich sind Puten und Hühner. Die
Hauptsymptome sind Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Blaufärbung und
Schwellung der Kopfanhänge, Durchfall, hohe Erkrankungsraten und bei Legetieren
schlagartiger Abfall der Eiproduktion. Manchmal sterben die Tiere ohne vorherige
klinische Symptome.

 



 

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