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AHO Aktuell - 10.04.2003

Die Geflügelpest bedroht Nordrhein-Westfalen


Soest (aho) - Die Geflügelpest breitet sich in den Niederlanden in
besorgniserregender Weise aus. Inzwischen wurden fast 200 Ausbrüche der
Geflügelpest amtlich festgestellt, ca. 11 Mio. Stück Geflügel mussten getötet
werden. Ein am 05. April festgestellter Ausbruch liegt nur noch ca. 18 km von der
nordrhein-westfälisch-niederländischen Grenze entfernt. Das derzeitige
Erscheinungsbild des Auftretens der Geflügelpest in den Niederlanden, läßt nach
einer Mitteilung des Landkreises Soest befürchten, dass sich diese Seuche weiter
ausbreitet. Die klassische Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung
bei Hühnern und anderen Geflügelarten, z. B. Enten, Gänsen, Puten, Wachteln,
Tauben, Wildvögeln. Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten
Tierkontakt aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch
ausbreiten kann. Die Seuche kann aber auch durch indirekten Kontakt über Personen,
Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu übertragen
werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem
Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle Vogelarten, sind empfänglich für
die Infektion, bei Wildvögeln treten jedoch nur selten Erkrankungen auf. Auch die
Hausgeflügelarten erkranken nicht gleich schwer. Hochempfänglich sind Puten und
Hühner. Die Hauptsymptome sind Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion,
Blaufärbung und Schwellung der Kopfanhänge, Durchfall, hohe Erkrankungsraten und
bei Legetieren schlagartiger Abfall der Eiproduktion. Manchmal sterben die Tiere
ohne vorherige klinische Symptome.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) hat aufgrund dieser akuten Situation eine
Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen, um einer Verschleppung
der Seuche entgegen zu wirken.

Wesentliche Inhalte dieser Verordnung sind:

- Anzeigepflicht für Gänse und Enten:
Jeder, der Enten oder Gänse als Haustiere hält, hat dies unverzüglich seinem
Veterinäramt mitzuteilen, unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der
Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere.

- Meldung bei erhöhten Todesfällen im Bestand:
Wenn in einem Hausgeflügelbestand mehr als 2 Prozent Todesfälle innerhalb von 24
Stunden auftreten, muss der Tierhalter dieses dem zuständigen Veterinäramt
unverzüglich anzeigen, damit eine entsprechende Untersuchung auf Geflügelpest
durchgeführt werden kann.

- Verbot von Geflügelschauen:
Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und
Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Für die in Grenznähe gelegenen Kreise des Rheinlandes gelten noch weitere
besonders scharfe Schutzmaßnahmen.

Die Bestimmungen dieser Verordnung treten unmittelbar in Kraft.




 



 

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