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AHO Aktuell - 10.04.2003

Bärbel Höhn erläßt Freilandverbot wegen Geflügelpest


Düsseldorf (aho) - Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium
verstärkt die Schutzvorkehrungen gegen ein mögliches Übergreifen der Geflügelpest
aus den Niederlanden. Anlass sind neu aufgetretene Ausbrüche in der benachbarten
niederländischen Provinz Limburg, nur wenige Kilometer von der
deutsch-niederländischen Staatsgrenze entfernt.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn erließ deshalb am Mittwoch (09.04.2003)
eine "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest", die eine Reihe von Auflagen
für alle HalterInnen von Geflügel enthält. Ab sofort sind in den grenznahen
Kreisen Kleve, Viersen, Heinsberg, Aachen und in den Städten Aachen und
Mönchengladbach alle Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern sowie Enten und
Gänse zunächst bis zum 9. Mai 2003 in geschlossenen Ställen zu halten. Außerdem
muss der Gesundheitszustand der Tiere täglich kontrolliert und dokumentiert
werden.

Für ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort ein Verbot für Geflügelmärkte,
Geflügelschauen und –ausstellungen. Jeder, der Enten und Gänse als Haustiere hält,
muss dies unverzüglich den örtlichen Behörden melden. Wenn innerhalb von 24
Stunden mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, sind die TierhalterInnen
verpflichtet, dies sofort den Kreisordnungsbehörden zu melden, damit
amtstierärztliche Untersuchungen durchgeführt werden können. Ausnahmen von all
diesen Auflagen können im begründeten Einzelfall die Kreisordnungsbehörden
genehmigen. Verstöße gegen diese Auflagen gelten als Ordnungswidrigkeit und können
mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.



 



 

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