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AHO Aktuell - 09.04.2003

Kreisveterinäramt Aachen rät Geflügelzüchtern zu Vorsichtsmaßnahmen


Kreis Aachen. (pka) Nachdem nun auch in der niederländischen Provinz Limburg ein
Verdachtsfall der in den Niederlanden grassierenden Geflügelpest aufgetreten ist,
rät das Veterinäramt des Kreises Aachen allen Geflügelhaltern zu
Vorsichtsmaßnahmen.
Der betroffene Betrieb liegt ca. 18 Kilometer westlich der Grenze in Höhe
Roermond. Alle Geflügelhalter werden darauf hingewiesen, Hygienemaßnahmen zu
beachten. Es wird empfohlen, Kontakt mit niederländischen Betrieben, Fahrzeugen,
Tieren, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten zu meiden.

Die Geflügelhalter sollten überdies Desinfektionsmaßnahmen ergreifen. Unbefugten
ist der Zutritt zu den Ställen zu verwehren. Die Ställe dürfen nur in
Einwegkleidung aufgesucht werden. Das Geflügel sollte zur Zeit nicht in
Auslaufhaltung gehalten werden.

Die Geflügelpest ist für den Menschen unbedenklich. Die Gefahr der Geflügelpest
ist wegen der raschen Ausbreitung und dem großen Schaden vor allem eine
wirtschaftliche für die betroffenen Betriebe. Die Bevölkerung braucht keine
besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Seit mehr als vier Wochen gelangen
keine Lieferungen von Geflügel mehr von den Niederlanden über die Deutsche Grenze.
Der Bundesgrenzschutz führt diesbezügliche Kontrollen durch.
In ganz Deutschland hat es aktuell noch keinen Fall der Geflügelpest gegeben.
Sämtliche Verdachtsfälle haben sich nach genaueren Untersuchungen nicht bestätigt.
Im Kreis Aachen gab es bislang noch nicht einmal einen Verdachtsfall.
Trotzdem sind die Geflügelbetriebe wegen des neuen Falles in Limburg jetzt
dringend zur Einhaltung der genannten Vorsichtsmaßnahmen angehalten.

 



 

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