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AHO Aktuell - 09.04.2003

EU verbessert Tierschutz während Rinderexport


Brüssel/Berlin (aho) - Nach einer neuen EU-Verordnung der EU-Kommission, die an
die Stelle der derzeitigen Vorschriften tritt, werden Ausfuhrerstattungen für
lebende Rinder künftig strengeren Tierschutzanforderungen unterworfen. Diese
Verordnung wird für die Ausfuhrerklärungen gelten, die ab dem 1. Oktober 2003
angenommen werden. Bei der Ausfuhr aus der EU und am Entladeort im Drittland
werden die Kontrollen verstärkt und die bestehenden Strafen strenger angewandt.
Desweiteren kann eine neue Strafe in Höhe der gesamten Ausfuhrerstattung für alle
in der Ausfuhrerklärung aufgeführten Tiere verhängt werden, wenn ein bestimmter
Prozentsatz der Tiere während des Transports verendet, kalbt, verkalbt oder in
anderer Weise den Kontrollanforderungen nicht entspricht.
Diese neue Verordnung ist Teil der Bemühungen der Kommission um eine Verschärfung
der Bedingungen und Kontrollen, unter denen Ausfuhrbeihilfen für lebende Tiere
gewährt werden können. Dies wurde bereits im Juli in den Vorschlägen zur
GAP-Reform angekündigt. Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder werden bereits
heute nur bei Einhaltung der Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft gezahlt. Die
Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die bestehenden Anforderungen noch zusätzlich
verschärft werden müssen.

Der für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei zuständige
EU-Kommissar Franz Fischler kommentierte die neue Verordnung wie folgt: "Die
Verbesserung des Tierschutzes ist eines der wichtigsten Anliegen der europäischen
Öffentlichkeit und der Kommission. Die neuen Vorschriften und die kürzlich
erfolgte Senkung der Ausfuhrerstattungen stellen eine erhebliche Verbesserung der
Tierschutzanforderungen für die Ausfuhr von lebenden Rindern dar."

 



 

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