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AHO Aktuell - 09.04.2003

Gebührenpflicht für Meldungen zur HIT-Datenbank nicht verfassungsgemäß


(ZDS) - Wie der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) in einer Pressemitteilung vom
2. April informiert, sollen auch Schlachtbetriebe in Niedersachsen in Kürze für
Meldungen von Rindern und Schweinen an die HIT-Datenbank Gebühren entrichten. Ein
entsprechender Entwurf für eine Änderung der Gebührenordnung für die
Veterinärverwaltung sei von der niedersächsische Landesregierung bereits vorgelegt
worden. Der VDF befürchtet jetzt, dass das niedersächsische Beispiel Schule macht
und auch andere Bundesländer nachziehen werden.
Der VDF hat sich deshalb mit einer gutachterlichen Stellungnahme gegen die
geplante Gebührenordnung gewandt und deren Verfassungswidrigkeit hervorgehoben.
Mit dem Gutachten werde bestätigt, dass Gebühren nur unter den engen
Voraussetzungen der grundgesetzlichen Finanzverfassung als Gegenleistung für
empfangene behördliche Leistungen bzw. als Vorteilsausgleich verlangt werden
dürfen. Für Schlachtbetriebe sei diese behördliche Gegenleistung aber nicht
erkennbar.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) vertritt als Spitzenorganisation der
Fleischwirtschaft die Interessen von Unternehmen aus nahezu allen Bereichen des
Vieh- und Fleischsektors.

 



 

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