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AHO Aktuell - 09.04.2003

Schweiz: Schweinekrankheiten werden koordiniert bekämpft -

- Keine Kohortentötung bei BSE


Bern (aho) - Zwei Lungenerkrankungen der Schweine, die Enzootische Pneumonie (EP)
und die Actinobacillose (APP), sollen in der Schweiz landesweit koordiniert
bekämpft werden. Dafür wird die sog. Flächensanierung in der Tierseuchenverordnung
(TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere Anpassungen der TSV hat der Bundesrat
heute nach Angaben des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD)
beschlossen.

Die Tierseuchengesetzgebung muss periodisch dem neuesten Stand der Wissenschaft,
der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie den Erkenntnissen aus der Praxis
angepasst werden, meldet das EVD. Im Zentrum der vorliegenden Verordnungsänderung
stehen zwei Lungenentzündungen der Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und
die Actinobacillose (APP). Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann
erfolgreich bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände in einem
ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden. Nachdem die Sanierung gewisser
Landesteile bereits weit gediehen ist, wird die Bekämpfung von EP und APP nun
gesamtschweizerisch verbindlich vorgeschrieben. Als Folge der gezielten Bekämpfung
dieser beiden Lungenentzündungen sollen die Schweine weniger häufig erkranken;
längerfristig soll so der Einsatz von Antibiotika vermindert werden.

Nicht mehr alle Nachkommen von BSE-erkrankten Tieren töten

Gleichzeitig werden laut EVD weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So müssen
künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des betroffenen Tieres
getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die in den zwei Jahren vor der
Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere Studien haben gezeigt, dass eine
Übertragung von der Kuh auf das Kalb äusserst unwahrscheinlich ist und, wenn
überhaupt, höchstens in den zwei Jahren vor Ausbruch der BSE vorkommt.

Um die Verschleppung von Seuchen noch besser zu verhindern, werden beim Verfüttern
von Speiseabfällen an Schweine weitere Einschränkungen vorgenommen.

Die Änderungen der TSV treten am 1. Mai 2003 in Kraft – mit Ausnahme der
Vorschriften über das Verfüttern von Speiseabfällen: Diese treten erst am 1.
Januar 2005 in Kraft.



 



 

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