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AHO Aktuell - 09.04.2003

Arterhaltung in europäischen Zoos soll gewährleistet sein


Brüssel/Berlin (aho) - Die EU-Kommission wird Deutschland, Italien, das Vereinigte
Königreich, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland vor den
europäischen Gerichtshof bringen, da diese Staaten es versäumt haben, bis April
2002 eine EU-Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen.

Die Richtline über die Haltung von Wildtieren in Zoos hätte die Rolle von
zoologischen Gärten in der Arterhaltung verbessern sollen. Die Zoorichtlinie hat
den Schutz wildlebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum
Ziel. Sie regelt die Vergabe von Betriebserlaubnissen für Zoos und die Überwachung
von Zoos in der EU allgemein, um dadurch deren herausragende Rolle bei der
Tiererhaltung zu sichern und zu stärken. Es sollte dadurch sichergestellt sein,
dass die Erhaltung und das Wohl von Wildtierarten ein Hauptanliegen der Zoos in
der EU ist, während sie gleichzeitig eine Quelle der öffentlichen Bildung und ein
Ort für wissenschaftliche Forschung bleiben sollen. Nach dieser Richtlinie
erfordert der Betrieb eines Zoos in der EU eine Betriebserlaubnis sowie die
strikte Überwachung durch die nationalen Behörden.

Die Umweltkommissarin Margot Wallström sagte zu der Entscheidung, als letzte
Maßnahme den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu befassen: "Ich bin
enttäuscht, dass mehrere Mitgliedstaaten ein ganzes Jahr nach Verstreichen der
Frist immer noch nicht alle nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt haben, die
nötig sind, um einen angemessenen Rahmen für die erhaltungsorientierte Verwaltung
von Zoos zu bieten. Ich fordere diese Mitgliedstaaten auf, die notwendigen
Maßnahmen sobald wie möglich zu treffen."




 



 

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