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AHO Aktuell - 08.04.2003

Geflügelpest: Ein Ausbruch hätte massive wirtschaftliche Folgen.


Hannover (aho) - Die niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die
Geflügelpest vom 10. März 2003 bleibt weiterhin in Kraft. Wegen der immer
noch bestehenden akuten Gefahr der Viruseinschleppung aus den Niederlanden,
weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass
Anzeigepflicht, verschiedene Ausbringungsverbote und Desinfektionsmaßnahmen
weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Ab dem 9. April hingegen darf niedersächsisches Geflügel wieder aus den
Ställen ins Freiland. Eine Stallpflicht war erlassen worden, um eine
Infektion durch Zugvögel in Freigehegen zu verhindern. Trotzdem ruft das
Niedersächsische Landwirtschaftsministerium weiterhin zur erhöhten
Wachsamkeit auf. Aus den Niederlanden werden weitere Fälle der
hochansteckenden, aber für Menschen ungefährlichen Krankheit gemeldet. Eine
Infektion des Geflügels durch Personen, Verpackungsmaterial, Eierkartons
oder Einstreu aus den Befallsgebieten sei weiterhin jederzeit möglich. Bei
den geringsten Anzeichen einer Erkrankung der Tiere (z. B. Apathie, Atemnot,
Durchfall, hohe Mortalität) muss dieses der zuständigen Behörde sofort
angezeigt werden.
Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei
Hühnern und anderen Geflügelarten (z. B. Enten, Gänsen, Puten, Wachteln,
Tauben, Wildvögeln). In Niedersachsen stehen ca. 66 Mio. Stück
Wirtschaftsgeflügel in etwa 21.000 Beständen (ca. 60 % des
Wirtschaftsgeflügels bundesweit). Ein Ausbruch der Geflügelpest hätte
massive wirtschaftliche Folgen.






 



 

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