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AHO Aktuell - 05.04.2003

Ausführungshinweise zum Arzneimittelgesetz unverbindlich


Bonn / Leipzig / Mayen (aho) – Die in Folge der 11. Novelle zum
Arzneimittelgesetz wie Pilze aus den Boden schießenden Ausführungshinweise
verschiedenster Herkunft sind im rechtlichen Sinne unverbindlich und nicht
justiziabel. Dies ist einer bisher nicht veröffentlichten Aktennotiz aus der
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz vom 26.03.2003 zu entnehmen. Laut
dieser Aktennotiz bezeichnete der Pharmakologe Professor Ungemach anläßlich
des eines Parasitologenkongresses sowohl die eigenen als auch die
Ausführungshinweise der Bundestierärztekammer (BTK e.V.) und der
„Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) als
„unverbindliche Hilfestellung im Umgang mit den gesetzlichen Neuregelungen“.
Laut Aktennotiz kann Professor Ungemach ferner nicht dafür garantieren und
es besteht auch keine Verpflichtung, dass die Überwachungsbehörden sich auch
an die Vorschläge der LAGV zwecks Überwachung halten. Dies könne nur
erfolgen, wenn die einzelnen Länderbehörden durch feste Anweisungen die
Sache den Kontrollbehörden entsprechend anweisen.

Laut Aktennotiz wurde diese rechtliche Einschätzung der kursierenden
Ausführungshinweise anläßlich eines Hearings unter Leitung von Frau Dr.
Karin Schwabenbauer (Unterabteilung Tiergesundheit, Abteilung
Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin) beim BMVEL am 25.03.2003 in
Bonn noch einmal bestätigt. Anwesend waren hier unter anderen Vertreter des
BpT (Bund Praktischer Tierärzte e.V.), der BTK (Bundestierärztekammer e.V.),
des BbT (Bund beamteter Tierärzte), der LAGV, des BfT (Bundesverband für
Tiergesundheit e.V.), des DBV (Deutscher Bauernverband e.V.) und Vertreter
der Futtermittelindustrie.

Laut Aktennotiz soll inzwischen auch ein Rechtsgutachten vorliegen, welches
die Justiziabilität der ausführungshinweise zum Arzneimittelgesetz ebenfalls
nicht bestätigen kann.

Die Original-Aktennotiz kann hier als pdf-Dokument
eingesehen werden.

 



 

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