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AHO Aktuell - 04.04.2003

Tote Rinder: Landkreis Leer verhängt Rinderhaltungsverbot


Leer/Moormerland (aho) - Gegenüber einem Landwirt aus Moormerland, dem
erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorgeworfen waren, hat das
Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer inzwischen ein generelles
Rinderhaltungsverbot verhängt. Nach den Überprüfungen des Betriebes, bei
denen insgesamt 88 tote Tiere gefunden worden waren, hatte das Veterinäramt
als erste Maßnahme mit einem Teil-Rinderhaltungsverbot und einer Vielzahl
von Auflagen reagiert. Damit und mit engmaschigen Kontrollen sollte
vorläufig eine ordnungsgemäße Haltung der auf dem Hof noch lebenden Tiere
sichergestellt werden.

Landrat Bernhard Bramlage hatte unterdessen angekündigt, dass damit ein
generelles Rinderhaltungsverbot keinesfalls vom Tisch und die endgültige
Entscheidung vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen abhängig sei.
Gleichzeitig hatte der Landrat betont, dass die Kreisverwaltung die
notwendigen Schritte kurzfristig und mit der gebotenen Konsequenz treffen
werde. Die weitere Abwicklung des Verfahrens mündete nun in dem
ausgesprochenen Rinderhaltungsverbot, das in den nächsten Wochen
schrittweise umgesetzt werden muss. Weitere Einzelheiten könnten im
Interesse des Betroffenen öffentlich nicht mitgeteilt werden, so die
Kreisverwaltung abschließend.


 



 

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