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AHO Aktuell - 03.04.2003

Canthaxanthin: Blind durch 300 Eiern pro Tag?


Bonn (aho) - Auch die neu durch die EU festgesetzten Höchstgehalte für den
naturidentischen Farbstoff Canthaxanthin für Geflügelfuttermittel wurden und
werden im praktischen Fütterungseinsatz nicht erreicht, sondern sogar
unterschritten. Das teilt Dr. Horst-Christoph Pape, Geschäftsführer der AWT
(Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung) heute als Reaktion
auf unsachliche und falscher Darstellungen in Presse und Rundfunk der
vergangenen Tage mit. So wurde berichtet, dass es bei sehr hoher Aufnahme
des Pigmentes Canthaxanthin zu einer Ablagerung in der Retina (Netzhaut) des
Auges mit Beeinträchtigung der Sehkraft kommen kann. Verschwiegen wurde
aber, dass diese Beobachtungen an Menschen gemacht wurden, die sogenannte
„Selbstbräunungspillen“ konsumierten, die Canthaxanthin in sehr hohe
Konzentration enthielten. Dies entspräche laut Stellungnahme der AWT einem
Verzehr von mehr als 300 Eiern pro Tag.

Per Richtlinie 2003/7/EG der Kommission vom 24. Januar 2003 wurden die
Bedingungen für die Zulassung von Canthaxanthin in Futtermitteln geändert.
Entsprechend der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für
Tierernährung der EU (SCAN) ist die Verbrauchersicherheit gewährleistet,
wenn ein Höchstgehalt von

25 mg/kg Alleinfuttermittel für anderes Geflügel als Legehennen
8 mg/kg Alleinfuttermittel für Legehennen
25 mg/kg Alleinfuttermittel für Lachse, Forellen

eingehalten wird.

Diese Höchstwerte werden die bisher geltenden ersetzen. Der Ständige
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat diese
wissenschaftliche Beurteilung vollständig übernommen. Sie ist dann von der
Kommission in die vorgenannte rechtliche Regelung überführt worden. Mit der
Verabschiedung der Richtlinie 2003/7/EG wird ein seit ca. 15 Jahren
andauerndes Verfahren der wissenschaftlichen Bewertung der Sicherheit von
Canthaxanthin als Lebensmittel- und Futterzusatzstoff für die EG zum
Abschluss gebracht.

 



 

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