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AHO Aktuell - 27.03.2003

DBV: Schweinehaltungsverordnung nach EU-Vorgaben ausrichten


(DBV) - Für die nächsten Wochen hat Bundesministerin Renate Künast eine neue
Verordnung für die Schweinehaltung angekündigt. Wie bekannt wurde, gehen die
auf Beamtenebene im Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiteten Regelungen
zur künftigen Gestaltung der Schweinehaltung in Deutschland in vielen
Punkten über die EU-Vorgaben hinaus. Dies gilt zum Beispiel für den
Platzbedarf je Tier, der in Deutschland erheblich über dem europäischen
Niveau liegen soll, bei Schweinen in der Gewichtsklasse 85 bis 110 Kilogramm
um etwa 70 Prozent. Über europäische Normen hinaus gehende Anforderungen
enthält der Verordnungsentwurf auch bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für
Schweine, den zulässigen Spaltenweiten, bei den Abmessungen für Kastenstände
und in weiteren Punkten.
Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) brauchen die deutschen
Schweinehalter EU-konforme Regelungen, die den heimischen Produzenten im
internationalen Wettbewerb gleiche Chancen einräumen. Die einzig vernünftige
Basis für Neuregelungen in der Schweinehaltung müssen nachvollziehbare
wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Die EU hat sich bei ihrer Richtlinie
genau darauf gestützt; in den beteiligten wissenschaftlichen Gremien waren
alle Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland vertreten. Grundlegend neue
Erkenntnisse, nach denen Schweinehaltungssysteme, die den EURichtlinien
entsprechen, keine angemessene Unterbringung der Tiere sicherstellen können,
liegen nicht vor.
Deshalb sieht DBV keine Veranlassung zu nationalen Alleingängen in Form von
strengeren Vorschriften für die deutschen Schweinehalter. Auch die
unionsregierten Länder haben auf der Agrarministerkonferenz in Schwerin ihre
Forderung bekräftigt, die EUSchweinehaltungsrichtlinie eins zu eins in
deutsches Recht umzusetzen. Selbst der neue
Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier erklärte
zuvor, die geplante Schweinehaltungsverordnung dürfe die Wirtschaftlichkeit
der hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigen. Für den
DBV sind die Regelungen nur dann akzeptabel, wenn sie deutschen Erzeuger im
europäischen Wettbewerb nicht benachteiligen.

 



 

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