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AHO Aktuell - 26.03.2003

Schweiz: Kein Klärschlamm zum Düngen


Bern (aho) - Klärschlamm eignet sich schlecht als Dünger, denn er enthält
Schadstoffe und Krankheitserreger. Der Bundesrat der Schweiz hat darum heute
(26. März 2003) ein stufenweises Verbot von Klärschlammdünger beschlossen.
Klärschlamm muss künftig in der Schweiz umweltverträglich verbrannt werden,
wie das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft der Schweiz (BUWAL) der
Presse mitteilt.

Klärschlamm enthält zwar wertvolle Pflanzennährstoffe, aber auch eine ganze
Palette von Schadstoffen und Krankheitserregern aus Industrie, Gewerbe
und Privathaushalten.
Damit schädliche oder lästige Einwirkungen auf die
Umwelt frühzeitig begrenzt werden können, hat der Bundesrat am 26. März 2003
den Einsatz in der Landwirtschaft verboten. So verlangt es das
Vorsorgeprinzip, eine zentrale Säule im Gesundheits- und Umweltrecht.
Stufenweise Einführung
Ab 1. Mai 2003 dürfen Futter- und Gemüseflächen nicht mehr mit Klärschlamm
gedüngt werden. Für andere Flächen, auf denen die Gesundheit von Mensch und
Tieren weniger gefährdet ist, tritt das Verbot erst ab 2006 in Kraft; die
Kantone können die Frist bis spätestens Herbst 2008 verlängern.
Heute werden bereits 60% des Klärschlamms als Abfall entsorgt. Mit der
Einführung des Verbots werden in den Verbrennungsanlagen jährlich etwa
80'000 Tonnen zusätzlichen Klärschlamms angeliefert werden. Dadurch
entstehen Mehrkosten von maximal 40 Mio. Franken. Allerdings ist die
Verwendung von Klärschlamm als Dünger ohnehin rückläufig, und die Kosten
würden zu einem späteren Zeitpunkt auch ohne Verbot anfallen.

 



 

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