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AHO Aktuell - 24.03.2003

CDU: Schweinehaltungs-Vo an EU-Vorgaben anlehnen


(ZDS/age) - Die unionsregierten Länder, die im Bundesrat eine klare Mehrheit
haben, bekräftigten auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche in
Schwerin ihre Forderung, die Vorgaben der EU-Schweinehaltungsrichtlinie
"Eins zu eins" in deutsches Recht umzusetzen. In einer Protokollerklärung zu
einem Beschluss forderten die so genannten B-Länder das
Bundeslandwirtschaftsministerium auf, nicht im Vorgriff auf eine zu
erwartende Neufassung der EU-Richtlinie national schärfere Standards
einzuführen. Dem Vernehmen nach wollen auch die Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz keine Regelung
akzeptieren, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweineproduzenten
beeinträchtigt. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wiesen
in ihrer Protokollerklärung darauf hin, dass in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union Anforderungen festgelegt worden seien, die über das
EU-Recht hinausgingen und nannten Dänemark, die Niederlande sowie Schweden.
Die Bundesregierung sei aufgefordert, Mindestanforderungen festzusetzen, die
unter anderem die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz berücksichtigen
und sich an die Vorschriften Dänemarks und der Niederlande anlehnt.
Bundesministerin Künast kündigte in Schwerin an, in den nächsten Tagen ihre
Entscheidung über den ihr vorliegenden Entwurf einer
Schweinehaltungsverordnung zu treffen. Dieser Entwurf ist annähernd
identisch mit einer Vorlage, die im zuständigen Fachreferat erarbeitet wurde
und die vor kurzem für erhebliches Aufsehen gesorgt hatte. Danach sollen
insbesondere hinsichtlich des Platzbedarfs je Tier Standards festgeschrieben
werden, die zum Teil deutlich über EU-Niveau, aber auch über die Regelungen
in benachbarten Ländern hinausgehen. Beispielsweise soll für Mastschweine in
der Gewichtsklasse zwischen 85 kg und 110 kg eine Mindestfläche von 1,10 m2
je Tier gelten, während in der EU derzeit lediglich 0,65 m2 vorgeschrieben
sind. Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm
Priesmeier, bezeichnete letzte Woche eine solch gravierende Überschreitung
der europäischen Vorgaben als nicht zu rechtfertigen. Dies würde nach seinen
Angaben zu erheblichen Mehrkosten für die deutschen Erzeuger führen, die im
europäischen Wettbewerb massiv zu Buche schlagen könnten. Anzustreben seien
statt dessen Größenordnungen, die bei der Novellierung der EU-Richtlinie im
Jahr 2005 konsensfähig seien.

 



 

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