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AHO Aktuell - 23.03.2003

Rinder schnellstens auf >>BHV1<< untersuchen


Bad Neuenahr-Ahrweiler (aho) - Haben die rund 350 Rinder haltenden Betriebe
im Kreis Ahrweiler die Untersuchungspflicht auf den so genannten „Bovinen
Herpesvirus Typ 1“ ihrer 15.000 Tiere erfüllt? Mit Blick auf den jetzt
anstehenden Weideaustrieb geben die Amtstierärzte der Kreisverwaltung einige
dringende Hinweise.

Die Krankheit ist nicht neu. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige
Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Das Virus führt bei
Rindern zu Erkrankungen vor allem des Atmungs- und Genitalbereichs. Als
Folgen drohen den Betrieben teilweise erhebliche wirtschaftliche Verluste.

Konsequente Bestandssanierungen sollen die Seuche ausrotten. Um einen
Überblick zur Verbreitung der Krankheit in den Rinderbeständen zu erhalten,
wurde die Untersuchungspflicht aller über neun Monate alten Rinder per
Verordnung eingeführt. „Weit über die Hälfte der 350 Betriebe im AW-Kreis
haben ihre Rinder untersuchen lassen“, heißt es aus dem Kreishaus. Aber:
Säumige Betriebe mit Virusträgern im Bestand gefährdeten die Bemühungen auch
der renommierten Zuchtbetriebe. Denn die Krankheit sei auch über
Weidekontakt übertragbar.

Infizierte Bestände werden vom Tierhandel ausgeschlossen. Ausnahmen von der
Untersuchungspflicht können für reine Mastbetriebe, die ausschließlich
Rinder zur Schlachtung abgeben, beim Kreis-Veterinäramt beantragt werden.
Gleiches gilt für reine Mastabteilungen, die räumlich von den übrigen
Stallabteilungen getrennt sind. Diese Tiere müssen jedoch regelmäßig vom
Haustierarzt gegen BHV1 schutzgeimpft werden.

Wenn die erforderlichen Untersuchungen und Impfungen nicht schnellstens
vorgenommen werden, ist der Weideaustrieb von Rindern säumiger Betriebe in
diesem Frühjahr gefährdet. Außerdem drohen Bußgelder. Einzelheiten über
Verfahrenswege und Kosten können die Landwirte beim Haustierarzt erfahren,
der auch die Blutuntersuchungen vornimmt.

Die Amtstierärzte appellieren an die Solidarität der Rinderhalter, die
bisherigen Sanierungserfolge ihrer Berufskollegen nicht durch
Gleichgültigkeit und Desinteresse zu gefährden. Die Untersuchungspflicht der
Rinder wurde in landwirtschaftlichen Fachzeitungen eingehend beschrieben.
Sie ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion
mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) vom November 2001.



 



 

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