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AHO Aktuell - 20.03.2003

Entwurf einer EU-Verordnung gefährdet Biogasanlagen


(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht den Betrieb vieler
landwirtschaftlicher Biogasanlagen in Deutschland durch die
EU-Hygieneverordnung gefährdet. Diese Verordnung soll den Umgang mit der
Entsorgung so genannter tierischer Nebenprodukte wie zum Beispiel
Schlachtkörperteile und Gülle regeln. Wenn die Verordnung in der jetzt
vorliegenden Form umgesetzt würde, ergäben sich ab 1. Mai 2003 große
Probleme bei der Verwertung von Gülle durch Biogasanlagen. In einem
Schreiben an die Staatssekretäre im Bundeslandwirtschaftsministerium,
Alexander Müller, und im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, hat
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born dazu aufgefordert, die Verordnung zu
überarbeiten. Dies sei im Sinne der Nutzung erneuerbarer Energien und einer
geschlossenen Kreislaufwirtschaft notwendig. Bei Biogasanlagen sind die
geforderten Grenzen für die Keimbelastung der verarbeiteten Gülle ein
Problem. Weil der in der Verordnung geforderte Höchstgehalt an Keimen bei
der
Vergärung in den Anlagen nicht erreichbar ist, würde Gülle nach der Nutzung
entsorgungspflichtiger Abfall. Dies sei eine absurde Vorstellung, schrieb
Born. Vergorene Gülle sei hygienisch unbedenklicher als nicht vergorene
Gülle und letztere dürfe in Deutschland ohne Hygieneauflagen ausgebracht
werden. Die in der Verordnung geforderte ”unumgehbare
Pasteurisierungs-/Entseuchungsabteilung” für Biogasanlagen sei bei den
meisten landwirtschaftlichen Biogasanlagen nicht vorhanden und bei der
Vergärung von Gülle nicht erforderlich. Nicht nachvollziehbar sei zudem eine
Einrichtung zur Desinfektion von Fahrzeugen und Behältern beim Verlassen der
Biogasanlage.


 



 

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