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AHO Aktuell - 19.03.2003

Lahn-Dill-Kreis erinnert an Allgemeinverfügung zum Q-Fieber


Wetzlar/Dillenburg (aho) - Das sich nun immer deutlicher in Erinnerung
bringende Frühjahr veranlasst den Ersten Kreisbeigeordneten Wolfgang Hofmann
als Leiter der Staatlichen Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises an die
Allgemeinverfügungen des Landrates vom 28. August 2002 zu erinnern: Hier
geht es um Schutzmaßnahmen bei der Schaf- und Ziegenhaltung zur Eindämmung
der Q-Fieber-Erkrankung beim Menschen.
Das Frühjahr ist bekanntermaßen Hauptlammungszeit der Schafe und Ziegen.
Q-Fieber ist eine weltweit verbreitete, vom Tier zum Menschen übertragbare
Infektionskrankheit. Der Erreger dieser Krankheit befällt vor allem Schafe
und Ziegen. Er findet sich aber auch in Zecken, Wildtieren, Hunden, Katzen
und Rindern. Im Mutterkuchen und im Fruchtwasser infizierter Tiere sind hohe
Mengen des Erregers enthalten, die sich bei der Geburt auf Boden und
Umgebung verteilen.
Die Erreger sind äußerst unempfindlich gegen Umwelteinflüsse und können
längere Zeit z. B. in Erde oder Staub überleben. Der Mensch steckt sich
meistens durch Einatmen des Erregers an, z. B. durch Einatmen
erregerhaltigen, luftübertragbaren Staubes.
Nach Aufnahme des Erregers kommt es bei ca. 50% der Personen zu keinerlei
Krankheitszeichen. Kommt es zu einer Erkrankung, so ähneln die Symptome
einer Grippe mit plötzlichem hohem Fieber, Schüttelfrost, schwerem
Krankheitsgefühl, Glieder- und Muskelschmerzen und heftigen Kopfschmerzen.
Bei bis zur Hälfte der Erkrankten entwickelt sich eine Lungenentzündung. In
seltenen Fällen kommt es zu langandauernden Infektionen.
Eine Nichtbehandlung der Erkrankung kann durchaus sehr gefährlich werden.
Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises rät daher nochmals, beim Auftreten
dieser Krankheitszeichen sofort den Hausarzt aufzusuchen. Den Ärztinnen und
Ärzten sowie den Krankenhäusern im Lahn-Dill-Kreis empfiehlt es zudem –
gerade vor dem Hintergrund der jetzt ebenfalls auftretenden
Grippeerkrankungen – auch an die Möglichkeit des Q-Fiebers zu denken.
Der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Hofmann bittet vor diesem Hintergrund
Ziegen- und Schafhalter dringend um Einhaltung der Allgemeinverfügung vom
28. August 2002. Dies bedeutet . a. , dass diese dafür Sorge zu tragen
haben, dass
• das Ablammen der Schafe und Ziegen nur in einem Stall stattfindet, der
sich möglichst außerhalb eines Wohngebietes befindet,
• die Muttertiere und die neugeborenen Lämmer frühestens sieben Tage nach
der Geburt aus den Ställen verbracht werden,
• Nachgeburten und Totgeburten entsprechend der Verfügung gesammelt werden
sollen und dem Landrat auf Anforderung zur Verfügung zu stellen sind,
• vermehrt auftretende Aborte und Totgeburten dem Landrat unverzüglich
anzuzeigen sind,
• Schaf- und Ziegenhalter all’ diejenigen, die beruflich mit den Tieren in
Kontakt treten müssen bzw. sollen, über die Regelungen der
Allgemeinverfügung zu informieren haben.
Wolfgang Hofmann appelliert darüber hinaus an Schaf- und Ziegenhalter zur
Vermeidung unnötiger Risiken auf die Zurschaustellung von Lämmern, Schafen
und Ziegen, bei denen eine Q-Fieber-Erkrankung nicht ausdrücklich
ausgeschlossen werden kann, in diesem Frühjahr zu verzichten.
Regierungsoberrat Strack-Schmalor – Leiter der Allgemeinen Landesverwaltung,
in dessen Zuständigkeitsbereich die Maßnahmen zur Eindämmung des Q-Fiebers
koordiniert werden – ergänzt, dass eine allgemeine Einhaltung dieser Regeln
mithelfen könnte, dass es im laufenden Jahr 2003 im Lahn-Dill-Kreis nicht
erneut zu Q-Fieber-Ausbrüchen kommt.
Er möchte damit vermeiden, dass – wie im vergangenen Jahr – für betroffene
Gemeinden und Gebiete eine verschärfte Allgemeinverfügung erlassen werden
muss. Die müsste dann auch Verbote zum Treiben von Schafen und Ziegen
beinhalten, insbesondere aber auch Regelungen über das Verbringen der Tiere
in das Gebiet und aus ihm hinaus. Er erinnert zudem daran, dass von Seiten
des Landrates dringend empfohlen worden ist, beim Scheren um bei engerem
Kontakt mit Schafen und Ziegen Staubmasken zu tragen.


 



 

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