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AHO Aktuell - 14.03.2003

Ungenehmigte Freilandhaltungen von Geflügel


Cloppenburg (aho) - Am Donnerstag sind im Veterinäramt des Landkreises
Cloppenburg mehrere Meldungen über Freilandhaltungen von Geflügel
eingegangen. Die Kreisbehörde überprüft die Bestände und ordnet
erforderliche Maßnahmen an, um die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest
aus Nachbarländern zu minimieren.
"Wir haben bisher in insgesamt fünf Fällen Hinweise auf freilaufendes
Geflügel erhalten und gehen diesen Angaben konsequent nach", erklärt
Veterinäramtsleiter Dr. Hubert Krabbe. "Wo die laut Verordnung geforderte
Stallhaltung nicht möglich ist, werden wir unter strengen Auflagen Ausnahmen
davon erteilen müssen". Dies sei in der Niedersächsischen Verordnung zum
Schutz gegen Geflügelpest so vorgesehen.
Kein Verständnis zeigt Dr. Krabbe für Geflügelhalter, die den "Ernst der
Lage" hinsichtlich der Verbreitung von Geflügelpest immer noch nicht erkannt
haben und weiter ihre Tiere ohne amtliche Genehmigung draußen lassen. Die
Seuchengefahr durch Zugvögel müsse inzwischen jedem bekannt sein. "Nur wenn
alle Verantwortlichen sich an die Schutzvorschriften halten, haben wir eine
Chance, von der hochansteckenden Seuche verschont zu bleiben", erklärt der
Amtstierarzt weiter.
Wer ohne behördliche Genehmigung die Vorschriften zum Einstallen der Tiere
missachtet, hat laut Kreisverwaltung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
und einer empfindlichen Geldbuße zu rechnen.
Das Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg
für Hobbyhaltungen von Geflügel keine Ausnahmegenehmigungen erteilen wird.
Diese Tiere müssen bis mindestens 8. April im Stall bleiben. Die
Kreisbehörde hat spezielle Empfehlungen zum Tierseuchenschutz bei derartigen
Hobbyhaltungen herausgegeben die hier als PDF-Dokument bereitgestellt
wird.


 



 

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