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AHO Aktuell - 13.03.2003

EU will BSE-Massnahmen verlängern


LID. Die EU-Kommission fordert in einem Antrag an den EU-Rat und das
Europäische Parlament, dass die Massnahmen gegen die Rinderkrankheit BSE
verlängert werden. Demnach sollen einige der Massnahmen, die am 30. Juni
diesen Jahres auslaufen, bis zum 1. Juli 2005 verlängert werden, zitiert der
Informationsdienst VWD einen Bericht der Nachrichtenagentur OsterDowJones.
Zum Beispiel sollen EU-Mitgliedsstaaten sowie in die EU exportierende
Drittländer weiterhin verpflichtet sein, Risikomaterial aus
Rinderschlachtkörpern aus der Nahrungskette zu entfernen. Auch das Verbot
gewisser Schlachtmethoden sowie die Verwendung von Separatorenfleisch soll
nach dem Willen der EU-Kommission verlängert werden ebenso wie das Verbot
der Tiermehlverfütterung. Länder, in denen die EU das Auftreten von BSE als
„höchst unwahrscheinlich“ eingestuft hat, sind von diesen Massnahmen nicht
betroffen. Laut der Agentur hatte die Kommission ursprünglich geplant, die
Massnahmen gegen BSE, die am 30. Juni 2003 auslaufen, unbegrenzt zu
verlängern. Da jedoch die Einstufung von Ländern hinsichtlich ihres
BSE-Risikos noch nicht abgeschlossen sei, war eine unbeschränkte Gültigkeit
dieser Massnahmen nicht möglich, heisst es weiter. Der Antrag der Kommission
auf teilweise Verlängerung muss jetzt vom EU-Rat und dem Parlament
abgesegnet werden.

 



 

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