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AHO Aktuell - 12.03.2003

Geflügelpest: Auch Hobby-Geflügel aufstallen


Meppen (aho) - Nachdem weitere Ausbruchsfälle der klassischen Geflügelpest
in den Niederlanden und ein erster Verdachtsfall in Belgien bekannt geworden
sind, weist der Landkreis Emsland nochmals ausdrücklich auf eine Verordnung
des Landes Niedersachsen hin, nach der alle Geflügelarten ab sofort in
Ställen gehalten werden müssen, um die Einschleppung der Seuche nach
Deutschland durch Zugvögel verhindern zu können.

Neue Fälle in den Niederlanden und Belgien

Bis zum Mittwoch waren aus den Niederlanden neue Fälle der klassischen
Geflügelpest bekannt geworden. Die Ausbruchsorte befinden sich inzwischen in
mehreren niederländischen Provinzen und im nördlichen Belgien. Es ist zu
befürchten, dass die Geflügelpest dort durch Zugvögel eingeschleppt wurde.
Die Gefahr besteht auch für grenznahe deutsche Gebiete. Dies würde bei über
14 Millionen Geflügelmastplätze im Landkreis Emsland einen erheblichen
wirtschaftlichen Schaden für die Betreiber bedeuten. Die Kreisverwaltung
weist deshalb nochmals alle Privathalter von Hausgeflügel wie Hühnern, Perl-
und Truthühnern, Enten und Gänsen darauf hin, dass diese nach einer
Verordnung des Landes ab sofort in Ställen gehalten werden müssen.
Eine gleichlautende Allgemeinverfügung hatte der Landkreis bereits in der
letzten Woche erlassen.

Freilandgeflügel muss in den Stall

Beim Veterinäramt laufen vermehrt Anzeigen aus der Bevölkerung auf, nach
denen sich viele der privaten Geflügelhalter nicht an das Verbot hielten. In
Absprache mit der Polizei wird diese in den nächsten Tagen verstärkt auf die
Einhaltung der Verordnung achten und Anzeigen aus der Bevölkerung nachgehen.
Der Landkreis erinnert daran, dass ein Verstoß gegen die geltenden
Rechtsvorschriften mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden
kann. Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt beim Landkreis zur
Verfügung.



 



 

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