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AHO Aktuell - 12.03.2003

Kreis Soest: Keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest


Kreis Soest (kso) - Keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest, nachdem auch
ein Verdachtsfall in einem belgischen Geflügelmastbetrieb bekannt geworden
ist. Deshalb sperrte der Veterinärdienst des Kreises Soest am Mittwoch, 12.
März 2003, einen Betrieb, der eine Lieferung Eintagsküken aus dem
Nachbarland erhalten hatte. Er steht jetzt 21 Tage unter Beobachtung.

Angesichts der aktuellen Entwicklung riet das Berliner
Verbraucherministerium am Mittwoch zur Aufrechterhaltung der eingeleiteten
Vorsichtsmaßnahmen. Es gebe allerdings noch keine Erkenntnisse, dass die
Krankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde. Auch auf den Betrieben im
Kreis Soest, die nach dem Ausbrechen der Geflügelpest in der
niederländischen Provinz Gelderland vorbeugend gesperrt worden waren, gibt
es nach Angaben der Kreisverwaltung Soest nach wie vor keine Anzeichen von
Erkrankungen. Deshalb habe am Dienstag, 11. März, bereits der zweite von
drei Betrieben, die Küken aus den Niederlanden erhalten hatten, freigegeben
werden können, teilt Kreisveterinär Dr. Hubert Hemmis mit. Für den dritten
ende die gesetzliche Frist von 21 Tagen erst in der kommenden Woche.


Die klassische Geflügelpest ist eine hochinfektiöse Erkrankung insbesondere
für Hühner und Puten. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt der
Tiere untereinander oder durch Überträger wie Menschen, Wildvögel oder
Gegenstände (einschließlich Transportmittel und zum Beispiel
Eierverpackungsmaterial). Die Bekämpfungsmaßnahmen sind EG-rechtlich
harmonisiert.




 



 

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