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AHO Aktuell - 11.03.2003

Klassische Geflügelpest und Newcastle


Kreis Borken (aho) - Zahlreiche Geflügelhalter haben sich in den vergangenen
Tagen mit ihren Fragen an den Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises
Borken gewandt. Hierin wurde eine große Verunsicherung deutlich. Deshalb
stellt Dr. Bernd Eysing, Leiter des Fachbereichs, Folgendes klar:

"Bei dem derzeitigen Seuchengeschehen in den Niederlanden handelt es sich um
den Ausbruch der Klassischen Geflügelpest, die durch ein Influenza-Virus
verursacht wird. Der festgestellte Serotyp stellt keine Gefahr für die
menschliche Gesundheit dar.

Gegen die Klassische Geflügelpest darf nicht geimpft werden. Vorbeugend kann
dieser für Geflügel hochansteckenden Seuche nur durch entsprechende
Hygienemaßnahmen entgegengewirkt werden. Zudem sollte der Kontakt mit
Geflügel unbekannter Herkunft vermieden werden. Die Geflügelpest ist
anzeigepflichtig.

Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, wird
durch ein anderes Virus (Paramyxovirus) hervorgerufen. Auch diese Krankheit
ist anzeigepflichtig. Nach dem Tierseuchenrecht muss gegen diese Krankheit
geimpft werden. Somit müssen alle Hühnerhalter ihre Tiere in regelmäßigen
Abständen von ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt impfen lassen.

Besonders weise ich darauf hin, dass diese Impfung gegen Newcastle-Krankheit
in keinster Weise gegen die Klassische Geflügelpest schützt."

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken appelliert an alle
Geflügelhalter, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Bereits der Verdacht
des Ausbruchs der Klassischen Geflügelpest oder der Newcastle-Krankheit ist
dem Fachbereich unverzüglich zu melden. Beide Erkrankungen weisen kein
typisches Krankheitsbild auf. Verdächtig sind insbesondere Bestände, bei
denen in kurzer Zeit nahezu der gesamte Bestand erkrankt und hohe Verluste
auftreten.

Im Seuchenfall kann eine Entschädigung nur gewährt werden, wenn alle
Hühner-, Enten-, Gänse- und Putenbestände dem Landesamt für
Ernährungswirtschaft und Jagd - Tierseuchenkasse -, Nevinghoff 6, 48147
Münster, gemeldet sind. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, sollte dies
rasch nachgeholt werden, rät Dr. Eysing.

 



 

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