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AHO Aktuell - 11.03.2003

Niedersachsen: Hausarrest für Geflügel


Hannover (aho) - Morgen tritt die bereits angekündigte "Niedersächsische
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest" offiziell in Kraft. Zum Schutz
vor einer Verbreitung des Virus der klassischen Geflügelpest (aviäre
Influenza) sind Hühner (auch Perl- und Truthühner) sowie Enten und Gänse bis
zum 8. April in geschlossenen Ställen zu halten.
Dem mit dem Süd-Nord-Vogelzug verbundenen Einschleppungsrisiko werde mit der
Landesverordnung ebenso wirkungsvoll entgegen getreten wie dem unter
Gefahrengesichtspunkten an Nr. 1 rangierenden West-Ost-Vogelzug, teilte das
Landwirtschaftsministerium weiter mit. Schließlich sei in den Niederlanden
ein sich noch ausbreitendes Seuchengeschehen zu beobachten. Die Gesamtzahl
der positiven bzw. unter Verdacht stehenden Bestände habe sich bereits auf
54 erhöht, so dass allein dadurch von einer unverändert permanenten
Verschleppungsgefahr für Niedersachsen ausgegangen werden müsse.
Glücklicherweise seien aber bislang in keinem niedersächsischen Bestand
klinische Symptome oder Hinweise auf das Virus bzw. Antikörper entdeckt
worden.

Der komplette VO-Text inklusive Begründung ist hier nachzulesen.


 



 

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