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AHO Aktuell - 07.03.2003

Strengere Vorschriften bei Etikettierung von Fleischwaren


(aid) – Ab dem 1. Juli 2003 herrscht in der Europäischen Union mehr
Transparenz auf dem Etikett von Fleisch- und Wurstwaren. Nach dem
Inkrafttreten der Richtlinie 2001/101/EG der Europäischen Kommission dürfen
auf der Zutatenliste von abgepackten Fleisch- und Wurstwaren,
Fertiggerichten und Fleischkonserven keine Innereien, Fett und
Schlachtnebenprodukte mehr unter dem Namen „Fleisch“ zusammengefasst werden.
Vielmehr ist in Zukunft auf dem Zutatenzettel klar beschrieben, dass es sich
um Innereien, Fett und Schlachtnebenprodukte handelt. Als weitere Neuerung
muss die Tierart, von der das Fleisch stammt, angegeben werden. Nur noch
Muskelfleisch ist als Fleisch zu bezeichnen. Separatorenfleisch, das
maschinell von grob ausgelösten Knochen getrennt wird, fällt nicht unter den
Begriff Fleisch, sondern ist als solches auszuweisen. Separatorenfleisch von
Wiederkäuern, wie Rind, Schaf und Ziege, darf seit Oktober 2000 ohnehin
nicht mehr in die Nahrungskette gelangen. Mit einem Blick auf das
Verpackungsetikett können die Verbraucher nun schnell Qualitätsunterschiede
und Tierart erkennen und ihren Brötchenbelag dementsprechend aussuchen. Dem
Handel wurden allerdings auch Zugeständnisse gemacht. Wurst- und
Fleischwaren, die bis zum 1. Juli 2003 hergestellt werden, dürfen noch nach
den alten Bestimmungen etikettiert werden, so lange bis der
Lebensmittelvorrat aufgebraucht ist. Zudem darf ein Teil des Fetts, wenn es
direkt mit dem Muskelfleisch verbunden ist, innerhalb vorgegebener Grenzen
dem Fleisch zugeordnet werden.

aid, Anja Matull

 



 

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