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AHO Aktuell - 06.03.2003

Ennepe-Ruhr-Kreis untersagt Geflügelveranstaltungen


Schwelm (aho) - Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in den Niederlanden
hat das Kreisveterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises vorsorglich alle
Geflügelveranstaltungen im Landkreis bis auf weiteres untersagt. Bereits
erteilte Genehmigungen für Geflügelschauen oder ähnliche Veranstaltungen
werden widerrufen. Unter den Begriff Geflügel fallen Enten, Gänse, Fasane,
Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Puten und Wachteln.
Im Gegensatz zu anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen sind im
Ennepe-Ruhr-Kreis derzeit keine Betriebe unter Beobachtung. Anhaltspunkte
für Lieferungen aus dem von der Krankheit betroffenen Gebiet der
niederländischen Provinz Gelderland liegen im Kreishaus nicht vor. Die
Krankheit tritt in erster Linie bei Puten und Hühnern auf und ist vor allem
durch ihren schnellen Verlauf mit hohen Verlustraten gekennzeichnet. Zu
Beginn sinkt bei weiblichen Tieren die Legeleistung und es treten
Atemwegserkrankungen sowie Durchfall auf. Neun von zehn Tieren sterben
innerhalb der ersten fünf Tage nach Krankheitsausbruch. Menschen können an
dieser Tierseuche nicht erkranken.



 



 

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