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AHO Aktuell - 06.03.2003

Hessen: Nitrofurane in zwölf von 210 Proben


Wiesbaden (aho) - Von Anfang Juni 2002 bis heute sind insgesamt 210 Proben
von Geflügel-, Garnelen- und Shrimpslieferungen aus Südostasien oder
Südamerika bei der Einfuhr nach Hessen auf das Antibiotikum Nitrofuran
untersucht worden. In zwölf Produkten konnte das Staatlichen
Untersuchungsamt Hessen Nitrofuranmetabolite nachweisen, was in allen Fällen
zu einer Beanstandung durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen
führte. Dies hat Sozialministerin Silke Lautenschläger heute in Wiesbaden
mitgeteilt.

Beanstandungen gab es bei Hähnchenfleisch, Geflügelerzeugnissen, Garnelen
und Shrimps sowie bei Schafsdärmen. Unmittelbar nach dem Vorliegen der
Befunde wurden eine Schnellwarnung an die EU herausgegeben und die Waren
unter Aufsicht vernichtet bzw. zurückgesendet.
Silke Lautenschläger wies darauf hin, dass das Staatliche Untersuchungsamt
Hessen das erste Labor in Deutschland gewesen ist, das die
Nitrofuran-Analyse durchführen konnte. Nachdem die EU-Kommission am 27. März
2002 angeordnet hat, Geflügel sowie Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus
Thailand bei der Einfuhr zu kontrollieren, wurde in Hessen die
Analysemethode aufgebaut. Die Untersuchungsmethodik stand Anfang Juni 2002
zur Verfügung. Die ersten Probeentnahmen erfolgten im April, die ersten
gesicherten Analyseergebnisse lagen dann im Juni vor.

Das Land Hessen hat diese Untersuchungskapazität in Amtshilfe Bremen und
Hamburg für die Einfuhr auf dem Seeweg zur Verfügung gestellt. Mittlerweile
sind im Staatlichen Untersuchungsamt Hessen insgesamt 1.291 Proben für die
beiden Stadtstaaten analysiert worden. Von den Proben aus Bremen waren 7,
von den Hamburger Proben 26 zu beanstanden. Entsprechende Maßnahmen wurden
dann von den dortigen Veterinärbehörden ergriffen.



 



 

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