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AHO Aktuell - 05.03.2003

Geflügelpest erfordert strenge Vorsichtsmaßnahmen


L P D - Niedersachsens Geflügelhalter sind in Alarmbereitschaft. Der
Ausbruch der Geflügelpest in den benachbarten Niederlanden stellt für die
Hochburg der deutschen Geflügelhaltung in der niedersächsischen
Weser-Ems-Region und den Landkreisen Diepholz und Nienburg eine akute
Bedrohung dar. Das Landvolk Niedersachsen appelliert daher eindringlich an
alle Landwirte, aber auch Touristen und Geschäftsreisende, alles zu tun, um
die Einschleppung des für Hühner und Puten hoch ansteckenden Virus zu
verhindern. Die EU-Kommission und die Niederlande haben für lebende Tiere,
Bruteier und Geflügelfleisch ein Verbringungsverbot erlassen. Auch
Trockenkot, Gülle und Mist aus Geflügelhaltungen sind darin eingeschlossen.
Außerdem dürfen keine Konsumeier aus der Schutzzone verbracht werden.
Zusätzlich sollten landwirtschaftliche Betriebe den Futtermittelbezug aus
den Niederlanden zurzeit dringend unterlassen. Als weitere Schutzmaßnahme
müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere unbedingt in Ställen halten und nicht
im Freien laufen lassen. Für Geflügel ist die Krankheit hoch ansteckend, die
ersten Symptome zeigen sich meistens bereits nach drei Tagen, die
Inkubationszeit beträgt jedoch bis zu zwei Wochen. Eine Impfung ist
verboten. Veterinäre vermuten, dass die Geflügelpest wieder über Zugvögel
eingeschleppt wurde. Der letzte Seuchenzug datiert auf das Jahr 2000, damals
waren mehr als 350 Bestände in Italien betroffen, die deutschen
Geflügelhalter hatten dank durchgreifender Vorsichtsmaßnahmen eine
Ausbreitung der für die Tiere zu 90 Prozent tödlich verlaufenden Krankheit
verhindern können. Dieses ehrgeizige Ziel haben sich Tierhalter und
Veterinärbehörden jetzt erneut gesteckt.

 



 

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