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AHO Aktuell - 05.03.2003

Kreis Borken: Noch sechs Geflügelbetriebe unter Beobachtung


Kreis Borken (aho) - Von den 13 Geflügelmastbetrieben im Kreis Borken, die
am Wochenende vorsorglich unter amtliche Beobachtung gestellt worden sind,
konnte der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken am Mittwoch
(5. März) sieben wieder freigeben.

Nach einem Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschafts-Ministeriums
gilt ab sofort die "21 Tage-Regelung": Demnach dürfen nun alle Mastbetriebe
wieder aus der Beobachtung entlassen werden, die vor mehr als drei Wochen
Geflügel erhalten haben, das bislang keine Auffälligkeiten zeigt. Dies muss
amtstierärztlich festgestellt werden.

Die Maßnahmen waren notwendig geworden, nachdem in der niederländischen
Provinz Gelderland die Geflügelpest ausgebrochen war. Im Kreis Borken gibt
es bislang, so Dr. Bernd Eysing, Leiter des Fachbereichs Tiere und
Lebensmittel, keine Hinweise auf diese Krankheit, die für Menschen
ungefährlich ist.


 



 

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